ich habe heute erfahren das mein AG eine Nachzahlung an die Rentenversicherung tätigen muß. Nachdem ein Prüfer im Hause war, stellten Sie fest, dass zu wenig Beiträge bzw. gar keine Beiträge für manchen AN abgeführt worden sind. Diese Beiträge wurde auf dem Lohnzettel falsch ausgewiesen. Kann bzw. darf der AG alle Beiträge dem AN vom nächsten Lohn abziehen bzw rückbelasten oder hat der AG auch fristen einzuhalten, wie z.Bsp. nur die letzten drei Monate. ???
Danke für Ihre Hilfe vorab, es geht dabei um 3 Jahre !!!
oha - hier ist aber Vorsicht geboten! Also: Ich rate dringend an, dass du dich bei deiner Gewerkschaft meldest-solltest du nicht Mitglied sein, musst du halt eine Anwalt nehmen.
Hier gibt es bestimmte Dinge, die man berücksichtigen musst. Ist dein Arbeitgeber im Verband als Vollmitglied und du Mitglied einer Gewerkschaft, dann zählen die Ausschlussfristen im Tarifvertrag (z.B. nach 3 Monaten ist alles verfristet). Sollte dem nicht so sein, dann gilt BGB, also 3 Jahre. Diese Dinge müssen alle geklärt sein. Also: Vor Ort Unterstützung holen, wichtig!
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich würde in diesem Fall die Beratungsstelle der Bundesrentenversicherungsanstalt aufsuchen, die es in jeder Kreisstadt gibt. Sie sind spezialisiert auf solche Fragen.