Lohnrückforderung

Wenn ein Arbeitgeber zu viel zahlt, muss man seiner Pflicht als Arbeitnehmer nachkommen und dies „anzeigen“ bzw. den Arbeitgeber darauf hinweisen.

Sofern man seiner Pflicht nachkommt und die zuständige Person einen Rückmeldung gibt, dass der Betrag ordentlich sei (mit Aussage über Lohnnachzahlung aus Auszubildenden-Zeiten), wäre man doch abgesichert?

Problem: Information geschah Betriebsintern über Telefon.

Nun fordert der Arbeitgeber 1 Monat später den nicht unerheblichen Betrag zurück, wobei nun die vormonatige Gutschrift doch ein Fehler im System sei.
Sofern die Rückzahlung nun ein klaffendes Loch in der Hauskasse hinterlassen würde, da man das Geld nun eigentlich gutwissend/abgesichert ausgegeben hat, wie wäre zu verfahren und was wäre rechtens.

Darf der Arbeitgeber nun Lohn einbehalten, bis ein Ausgleich stattgefunden hat, obwohl der Arbeitnehmer in Sicherheit gewägt wurde?

Kurz gesagt: der Arbeitgeber darf.
Eigentlich sollte bekannt sein, dass telefonische Meldungen, Absprachen etc. nicht rechtsverbindlich sind.
Das macht man schriftlich und nur die schriftliche Bestätigung des AG wäre dann verbindlich.
Dabei soll auf die moralische Seite der Angelegenheit garnicht eingegangen werden.
Auch gruß- und anredelos,
ramses90.