Lohnrückforderungen

Hallo!

Versehntliche falsche Eingruppierung in eine Lohngruppe. Darf der zuviel bezahlte Lohn vom AG zurückgefordert werden? Was meint ihr dazu?

Gruß Leila

Versehntliche falsche Eingruppierung in eine Lohngruppe. Darf
der zuviel bezahlte Lohn vom AG zurückgefordert werden? Was
meint ihr dazu?

Liebe Leila
Soweit ich weiß, darf der AG versehentlich zuviel ausgezahlten Lohn bis zu zwei Jahren zurückfordern. Umgekehrt wäre es ja auch nur recht und billig, dass der AG zuwenig gezahlten Lohn nachzahlen muss.
Viele Grüße
Voltaire

Falsch
Lieber Voltaire,

das ist falsch.

Entweder greift eine vertragliche Ausschlussfrist, welche eine Frist regelt, oder aber es greift die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren beginnend am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

VG
Guido

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Danke für…
…die Korrektur.
Viele Grüße
Voltaire

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