Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob es bei einer vollständigen Rückerstattung der (Lohn-)Steuern eines Angestellten (ohne sonstige Einkünfte) aufgrund von nichterreichen des Grundfreibetrags (–>Jahresausgleich) möglich ist, darüberhinausgegende Gründe für Steuerermäßigungen geltend zu machen und dann ggf. auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:
1)Student XY beendet in 2007 sein Studium
2)XY hat in 2007 als Folge von 1) erhebliche Auslagen für Bewerbungen
3)XY findet Mitte November 2007 eine Stelle und zieht über mehrere 100km zu seinem neuen Arbeitgeber
4) Die Gesamteinkünfte in 2007 liegen unterhalb der Grundfreibetrags in Steuerklasse 1
Gibt überhaupt irgendeine Möglichkeit, dass die Aufwendungen aus 2) und 3) entweder für 2007 oder das Folgejahr steuermindernd berücksichtigt werden?
Ihr merkt sicher, das ist nun wirklich nicht mein Fachgebiet. Sollte ich mich daher unklar ausgedrückt haben, bitte sind klärende Nachfragen herzlich willkommen.
Vielen Dank und beste Grüße!
Hi,
ich möchte gerne wissen, ob es bei einer vollständigen
Rückerstattung der (Lohn-)Steuern eines Angestellten (ohne
sonstige Einkünfte) aufgrund von nichterreichen des
Grundfreibetrags (–>Jahresausgleich) möglich ist,
darüberhinausgegende Gründe für Steuerermäßigungen geltend zu
machen und dann ggf. auf das nächste Kalenderjahr zu
übertragen.
nur nach § 10d EStG und dazu ist ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte notwendig,siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
1)Student XY beendet in 2007 sein Studium
2)XY hat in 2007 als Folge von 1) erhebliche Auslagen für
Bewerbungen
3)XY findet Mitte November 2007 eine Stelle und zieht über
mehrere 100km zu seinem neuen Arbeitgeber
4) Die Gesamteinkünfte in 2007 liegen unterhalb der
Grundfreibetrags in Steuerklasse 1
Gibt überhaupt irgendeine Möglichkeit, dass die Aufwendungen
aus 2) und 3) entweder für 2007 oder das Folgejahr
steuermindernd berücksichtigt werden?
nur wenn die Werbungskosten aus 2) und 3) die Lohneinkünfte übersteigen, ergibt sich eine Rück- bzw. Vortragsfähigkeit eines Verlustes.
Schöne Grüße
C.