Hallo Zusammen,
kennt jemand die Voraussetzungen die man erfüllen muß, damit man einen Lohnsteuerhilfeverein gründen kann bzw. in einem mitarbeiten kann?
(z.B. Mitgliederzahl, mind. Berufspraxis usw.)
Danke im Voraus.
Hallo Zusammen,
kennt jemand die Voraussetzungen die man erfüllen muß, damit man einen Lohnsteuerhilfeverein gründen kann bzw. in einem mitarbeiten kann?
(z.B. Mitgliederzahl, mind. Berufspraxis usw.)
Danke im Voraus.
hi,
willst du wirklich einen NEUEN verein gruenden? oder willst du nur eine art geschäftstelle aufmachen von einem schon bestehenden verein (gibts doch zu hauf)…
das ist hier die frage…
shob
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die direkten voraussetzungen zu anerkennung eines bestehenden vereins als lohnsteuerhilfeverein stehen in § 1 StBerG:
AUSUG AUS ABSATZ 1!
(1) 1Ein rechtsfähiger Verein kann als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt werden, wenn nach der Satzung
seine Aufgabe ausschließlich die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 für seine Mitglieder ist;
der Sitz und die Geschäftsleitung des Vereins sich in demselben Oberfinanzbezirk befinden;
der Name des Vereins keinen Bestandteil mit besonderem Werbecharakter enthält;
eine sachgemäße Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 sichergestellt ist;
für die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt erhoben wird;
die Anwendung der Vorschriften des § 27 Abs. 1 und 3 sowie der § § 32 und 33 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht ausgeschlossen ist;
Verträge des Vereins mit Mitgliedern des Vorstands oder deren Angehörigen der Zustimmung oder Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen;
innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Prüfungsfeststellungen an die Mitglieder (§ 22 Abs. 7 Nr. 2) eine Mitgliederversammlung stattfinden muß, in der insbesondere eine Aussprache über das Ergebnis der Geschäftsprüfung durchzuführen und über die Entlastung des Vorstands wegen seiner Geschäftsführung während des geprüften Geschäftsjahres zu befinden ist.
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