Hallo , ich habe in Januar und Februar gearbeitet .Da ich gehört habe das man auch Bewerbungskosten abrechnen kann , möchte ich gerne wissen wieviel man als Pauschalbetrag absetzen kann ?
Hallo , ich habe in Januar und Februar gearbeitet .Da ich
gehört habe das man auch Bewerbungskosten abrechnen kann ,
möchte ich gerne wissen wieviel man als Pauschalbetrag
absetzen kann ?
hallo,
für bewerbungskosten gibt es keinen pauschbetrag - habe aber schon öfters erlebt, dass 50 euro ohne nachweis anerkannt wurden…
ferner ist hier offenbar, wenn keine anderen einkünfte vorliegen, wohl mit einer kompletten rückerstattung auch ohne die bewerbungskosten zu rechnen, da ja nur 2 monate gearbeitet wurde…
inder