Lohnsteuer

Ein Student verdient im Jahr ca. 10000 Euro Netto und zahlt Lohnsteuer in Höhe etwa von 1400 Euro. Bekommt kein kindergeld mehr. Frage: Wieviel von der Lohnsteuer bekommt er davon im nächsten Jahr wieder? Bis zu welchem Verdienst würde er die Lohnsteuer 1 zu 1 wiederbekommen?

mfg

Hallo,

das kommt auf das betreffende Jahr und auf die Werbungskosten, Sonderuasgaben und sonstigen Einkünfte des Studenten an.
Bis zu einem zu verstuernden Einkommen von 7670€ kriegt er alles wieder.

Gruß,
Markus

Glaskugel?
Hi!

Ein Student verdient im Jahr ca. 10000 Euro Netto

Toll - welche Steuerklasse, welcher genaue Status bei der Abrechnung?

Bis zu welchem Verdienst würde er die
Lohnsteuer 1 zu 1 wiederbekommen?

2007: Ein zu versteuerndes Einkommen (BRUTTO!) von 10.782,00€ ist steuerfrei bei einer einzelnen Person.

LG
Guido

Hi,

Welche Steuerklasse, welcher genaue Status bei der
Abrechnung?

Ich glaube, das ist für die Einkommensteuer wurscht…

2007: Ein zu versteuerndes Einkommen (BRUTTO!) von 10.782,00€
ist steuerfrei bei einer einzelnen Person.

Wie hast du das gerechnet? Bei einem z.v.E. von 10782,- komm ich für 2007 auf ca. 550 € ESt.

Gruß,
Markus

Hi,

Welche Steuerklasse, welcher genaue Status bei der
Abrechnung?

Ich glaube, das ist für die Einkommensteuer wurscht…

Aber es ist nicht ganz unwichtig für das genannte Nettoeinkommen!

2007: Ein zu versteuerndes Einkommen (BRUTTO!) von 10.782,00€
ist steuerfrei bei einer einzelnen Person.

Wie hast du das gerechnet? Bei einem z.v.E. von 10782,- komm
ich für 2007 auf ca. 550 € ESt.

Bei einem bereits bereinigten Einkommen mag das stimmen.
Ich bin hier aber erst mal vom Grundfreibetrag zzgl. Vorsorgepauschale, Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale ausgegangen, was bei dieser Frage die einzig brauchbare Antwort sein dürfte!

Ich habe übrigens nicht gerechnet sondern in der Tabelle abgelesen.

LG
Guido

Hallo,

Aber es ist nicht ganz unwichtig für das genannte
Nettoeinkommen!

Da hast du recht, das „netto“ in der Urprungsfrage hatte ich überlesen.

Bei einem bereits bereinigten Einkommen mag das stimmen.
Ich bin hier aber erst mal vom Grundfreibetrag zzgl.
Vorsorgepauschale, Werbungskostenpauschale und
Sonderausgabenpauschale ausgegangen, was bei dieser Frage die
einzig brauchbare Antwort sein dürfte!
Ich habe übrigens nicht gerechnet sondern in der Tabelle
abgelesen.

Sinngemäß richtig, der pingelige Finanzbeamte in mir versteht halt unter z. v. E. nur den endgültigen Betrag, aus dem dann die ESt berechnet wird - nicht zu verwechseln mit Einkünften, Einkommen, Bruttoarbeitslohn…
:wink:

LG,
Markus

Falsche Wortwahl
Hi!

Aber es ist nicht ganz unwichtig für das genannte
Nettoeinkommen!

Da hast du recht, das „netto“ in der Urprungsfrage hatte ich
überlesen.

Das war mir schon klar *g*

Sinngemäß richtig, der pingelige Finanzbeamte in mir versteht
halt unter z. v. E. nur den endgültigen Betrag, aus dem dann
die ESt berechnet wird

Da hast Du aus Deiner Sicht auch völlig Recht, und meine Wortwahl war eigentlich die falsche…

Normalerweise passiert mir das nicht - da rede ich vom steuerpflichtigen Einkommen :smile:

Aber da die Frage ja war: „Bis zu welchem VERDIENST…“ passt es schon

LG
Guido

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ergänzung
Danke für die antworten. Als Steuerklasse die 1, ledig. Ob Brutto oder Netto - ich hab jetzt nur zufällig Netto geschrieben. Also 10.782 Brutto und Kohle 1 zu 1 zurück? (null ahnung von dem Kram).

Ja
Hi!

Also 10.782 Brutto und Kohle 1 zu 1 zurück? (null
ahnung von dem Kram).

Ja

LG
Guido