Lohnsteuer

Hallo,

wenn Mr. xy in England wohnt und einen Job in Deutschland erhält, aber in England weiter gemeldet bleiben will, wo muss die Firma von MR. xy die Lohnsteuer bezahlen ?

Servus,

das Besteuerungsrecht liegt bei Deutschland, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsstätte in D hat, muss er deutsche Lohnsteuer abführen. Wenn er keine hat, ist die Versteuerung Sache des Arbeitnehmers.

Verstöße gegen die Meldepflicht haben keinen Einfluss auf die Besteuerung.

Schöne Grüße

MM

Na. da lehnst Du Dich aber weit aus dem Fenster.

Bei den dürftigen Sachverhaltsangaben kann man das doch gar nicht wirklich beurteilen.

Wo hat der AG seinen Sitz?
Hat der AG eine Betriebstätte in D?
Wer zahlt das Gehalt des AN und wer trägt es wirtschaftlich?
Wie lange hält sich AN in D pro Jahr auf?

Servus,

„einen Job Erhalten“ ist nach menschlichem Ermessen nicht auf ein halbes Jahr beschränkt. Damit geht es nur um die Frage Betriebsstätte (wg. LSt-Einbehalt), das Besteuerungsrecht ist dann schon durch die Tatsache klar, dass die Arbeit in D stattfindet.

Schöne Grüße

MM

na…und wenn vorher noch ordentlich urlaub abgefeirt wurde , bevor der neue Job angetreten wurde?

Ja, da hast Du Recht - DBA UK hat den fixen Bezug der 183 Tage auf das jeweilige Steuerjahr, keine gleitenden 12 Monate.

Damit kann, mit oder ohne Urlaub, das Besteuerungsrecht in der ersten Zeit des neuen Jobs unter Umständen anders ausschauen als später.

Nun, vielleicht erfahren wir noch mehr zum vorgelegten Fallbeispiel. Die Kriterien hast Du ja schon genannt, eventuell interessiert sich der Fragesteller dafür?

Schöne Grüße

MM