Lohnsteuer

Hallo zusammen,

eine frage: ein ehepaar (1 Kind, Kindergeld, kein elterngeld) veranlagt gemeinsam. der mann ist angestellter, die frau arbeitet nur wenig und nicht jeden monat.
Ist nun eine Schätzung von Lohnersatzleistungen für die ehefrau(welche zb. die monatlichen Kindergeldzahlungen um mehr als das doppelte überschreiten), auch wenn sie gar nichts bekommen hat (außer kindergeld weder Arbeitslosengeld oder irgendetwas anderes) normal?

Denn wenn das gemacht wird, wird unter progressionsvorbehalt die Lohnsteuer dementsprechend angehoben und es wird eine satte nachzahlung fällig.

Danke euch für eure Antworten,
grüße,
punktum

Servus,

eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt (um die es hier möglicherweise geht, leider ist der Sachverhalt unvollständig vorgetragen) ist nur unter Bedingungen erlaubt (und auch angezeigt), die in § 162 AO genau beschrieben sind. Hier der Text:

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__162.html

Das kann im vorliegenden Fall z.B. dann sein, wenn dem FA bekannt ist (aus der ESt-Erklärung oder anderen Quellen), daß Lohnersatzleistungen bezogen wurden, aber in der ESt-Erklärung keine Angaben darüber gemacht wurden.

Es ist aber ganz unwahrscheinlich, daß in so einem Fall eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen vorgenommen wird, ohne daß vorher die zutreffenden Werte beim Steuerpflichtigen angefragt worden sind.

Von daher wäre es schon gut, den ganzen Sachverhalt zu kennen - dann ließe sich das besser beurteilen und ggf. auch leichter sagen, wie hier der StPfl sinnvoll reagieren kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

danke für die Antwort und sorry dass die Frage im falschen Forum war. Also, in diesem Fall wurden keine Lohnersatzleistungen bezogen (bis auf Kindergeld für ein Kind (3 Jahre)und da weiss ich nicht ob das LEL sind). Die Ehefrau hatte einen kleinen Nebenjob (2 Monate mit jeweils

Der fehlende Studentenausweis hat damit nichts zu tun.
Was ist denn mit dem 1000-€-Job, wurde der angegeben?
Und wurde dem FA mitgeteilt, dass keine Lohnersatzleistungen bezogen wurden?

Hallo,

es wurde alles angegeben. Es kann sein, dass nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde dass keine lohnersatzleistungen bezogen wurden (Lohnsteuererklärung wurde mit steuersoftware gemacht). Muß man das immer tun? Wie belegt man das denn? Kriegt das FA nicht darüber sowieso Informationen von anderen Ämtern?

Grüße,
Punktum

Also: Das Feld in der software für Lohnersatzleistungen wurde nicht bearbeitet (Voreinstellung: kein zeitraum + 0€) da ja keine Leistungen bezogen worden sind.
Ist das denn dem FA Grund genug gleich 5000€ anzusetzen?
Kann man sowas noch nachreichen? Oder braucht man dann Belege von ARGE, Krankenkasse und Co.?

Servus,

Ist das denn dem FA Grund genug gleich 5000€ anzusetzen?

Abweichungen von der eingereichten ESt-Erklärung werden im Bescheid immer begründet. Auch die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen wird vom FA begründet - üblicherweise steht im Textteil, noch vor der ganzen Serie von Vorläufigkeitserklärungen, auf welcher Grundlage die Schätzung vorgenommen wurde und ob es überhaupt eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO ist, oder z.B. ein Ansatz auf Grund vorliegender Kontrollmitteilungen.

Es kann unter Umständen tatsächlich ein Irrtum aus Routine sein, weil während des Kalenderjahres N-Einkünfte vorlagen und das Feld „Angaben über Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung“ keine Angaben enthielt.

Aber ohne den Inhalt des Bescheides zu kennen, kann man da nichts sagen.

Wichtig: Eine Nachfrage beim FA, warum der Ansatz erfolgte, ersetzt keinen Einspruch und keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Er ergänzt ihn nur.

Schöne Grüße

MM

Die Begründung lautet:

  1. Zeile: Lohnersatzleistungen wurden mit 5000€ geschätzt

und einige Zeilen weiter unten:

Leistungen nach § 32 b Absatz 1 nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) für die Ehefrau i. H. von 50000€ wurden mit 5000€ in die berechnung des steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, §32b EStG)

danach dann jede menge vorläufigkeitsvermerke. Das waren die einzigen Stellen in denen das angesprochen wurde.

Also, eine richtige Begründung kann ich da nicht finden, vor allem weil es ja gar keine Lohnersatzleistungen gab.

Servus,

nun, dann scheint schlicht die Tatsache, dass die Ehefrau

nur wenig und nicht jeden monat

arbeitet, zu der Annahme geführt zu haben, dass in den Zeiten ohne N-Einkünfte z.B. ALG 1 bezogen wurde. Das wäre ja auch normal. Muss übrigens gar nicht mal ein böser Beamter sein, der das gemacht hat, ich halte es für wahrscheinlich, dass der Rechner das vorgibt, wenn nur einzelne Zeiträume mit N-Einkünften oder bei einem zeitweise ruhenden Dienstverhältnis eine oder mehrere Unterbrechungen bescheinigt sind und in Z. 28 Anlage N keine Eingabe zu finden ist, und dass diese Vorgabe nur noch bei der Veranlagung durch den Sachbearbeiter bestätigt wird.

Eine plausible Erläuterung in Z. 28 Anlage N hätte hier von vornherein geholfen; in der Eingabehilfe wird ja vom Fiskus auch darum gebeten, diese Angabe zu machen: „Standen Sie 2009 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie bitte an, wie lange und warum (z. B. Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). (…)“

So wie es jetzt ausschaut, muss diese Erläuterung halt auf dem Weg des Einspruchs nachgeliefert werden: Das tut auch nicht so sehr weh, auch wenns ein paar Worte mehr sind, als in Z. 28 Anlage N Platz haben.

Schöne Grüße

MM

tausend dank für die erklärungen. ich denke jetzt hab ichs verstanden.