hallihallo, ich habe gerade auf Bild.de gelesen, dass wohl gerade irgendeine Steuerliche Änderung in Kraft getreten ist, die es erlaubt jungen Eltern die Steuerklasse zu wechseln?..
Kann mir vielleicht jemand etwas dazu sagen, bzw. das Procedere erklären???
es treten ständig Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Welcher Pragraf in welchem Gesetz ist konkret gemeint?
Die Steuerklassen können Verheiratete sowieso jederzeit wechseln, aber es gibt nur 3 Möglichkeiten: 3/5 oder 4/4 oder 5/3. Die Höhe der Lohnsteuer können Sie hier: https://www.abgabenrechner.de/bl2009/index.jsp
berechnen.
Grundsätzlich sollte aber der Alleinverdiener oder derjenige, der mehr verdient, Klasse 3 wählen. Wenn beide Ehepaare annähernd gleich verdienen, sollte für beide Klasse 4 gewählt werden.
BEIDE Lohnsteuerkarten beim Arbeitgeber anfordern, dann beim Finanzamt oder der Gemeinde einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklasse besorgen, ausfüllen und zusammen mit den Lohnsteuerkarten einreichen.
Ob dafür die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder das Finanzamt zuständig ist, sollten Sie bei den entsprechenden Stellen erfragen. Dann bekommen Sie beide Lohnsteuerkarten mit der geänderten Steuerklasse zurück und geben diese wieder beim Arbeitgeber ab. Dieser rechnet dann ab Inkrafttreten der Änderung nach der neuen Klasse ab.
Zum Dritten
so, ich glaube, jetzt habe ich die Frage verstanden:
Einige Leistungen, z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld richten sich u.a. nach der Höhe des NETTO-Verdienstes (also NACH Abzügen). Wer jetzt z.B. Steuerklasse 5 hat, wechselt in 3, um mehr netto zu haben und damit mehr Leistungen bekommt. Das ist nicht neu. Nur wurde jetzt höchstrichterlich entschieden, dass es auch zulässig und nicht rechtsmissbräuchlich ist.
möglichkeit bei verheiratet=Klasse 3/4 oder 4/4 der meist verdiener in klasse 3 und der andere in 4 hier bei besteht die gefahr das man nachzahlen muß .besser ist wenn beide paare in der steuerklasse 4 sind und am jahres ende lohnsteuererklärung machen und eine rückzahlung bekommen
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Vielleicht sollte ich die Frage mal umformulieren:
Also, meine Freundin ist schwanger und bekommt im September unser Kind. Wir sind nicht verheiratet, kann sie irgendwas wechseln um mehr Elterngelde zu bekommen???..
Vielleicht sollte ich die Frage mal umformulieren:
Also, meine Freundin ist schwanger und bekommt im September
unser Kind. Wir sind nicht verheiratet, kann sie irgendwas
wechseln um mehr Elterngelde zu bekommen???..
Nach der Geburt des Kindes muß deine Freundin zum Finanzamt gehen und Steuerklasse ändern und Kind eintragen lassen der Vater muß am Jahresende in der Lohnsteuererklärung den Unterhalt den er gezahlt hat gelten machen.Anlage U.in der Steuererklärung ist von beiden zu Unterschreiben. Solltet Ihr ein beide zusammen Leben in einen Haushalt könnt Ihr eine Gemeinsamme Steuererklärung abgeben.Auskunft in Anlage beim Finanzamt
leider steht auch immer viel sinnloses in der Bild, mit wir uns in Anfragen auseinandersetzen müssen.
Wenn Du einen Ehegatten hast, kannst Du grundsätzlich jederzeit die Steuerklassenaufteilung IV/IV, V/III oder III/V mit Deinem Ehegatten machen. Das hat nicht wirklich was mit dem Vorhandensein der Kinderfreibeträge zu tun. Vielleicht schilderst Du einfach mal, was Du erreichen willst, und wer von Euch Beiden wieviel Einkommen hat, dann kann man Dir da auch einen Rat geben …
Gruß, Georg
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also, meine Freundin ist schwanger und bekommt ende September
unser Kind.
Wir sind nicht verheiratet, sie verdient 1900,- und ich 1700,-
brutto.
Kann sie die Steuerklasse vor der Geburt wechseln um mehr
netto zu bekommen und somit die Berechnung des Elterngeldes zu
erhöhen???
Vielen Dank für deine Hilfe!
Hallo Sebastian,
ganz einfach: Nein.
Da ihr nicht verheiratet seid, gibt es die von mir beschriebenen Varianten nicht und Steuerklasse II für Alleinerziehende kommt für sie auch nicht in Betracht, wenn ihr zusammen wohnt …
Wenn Du eine Hochzeit vor der Geburt hin bekommst ginge da noch was