Lohnsteuer

Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin für ein Jahr nach Deutschland gekommen als Studentin, habe aber die Deutsche Staatsangehörigkeit.
Ich habe ein Job seit Februar als Kellerin, zwar sehr unterschiedlich an Anzahl von Tage und Stunden, jede Woche ist anders un für alle Monate bisher her ausser eine habe ich unter 400 Euro Lohn bekommen. Ich bin steuerklasse 1 un als Studentin angemeldet (so hat mich die Buchhalter gesagt) also habe ich keine 400 euro Grenze um zu arbeiten.
Ich zahle keien Steuer ABER Rentenversicherung und sie meinte das wäre richtig ist das so??

Jetzt werde ich ein neues Job anfangen in einem Lager und habe heute einb vertrag bekommen. Die haben mich gefragt wieviele Tage ich gearbeitet hatte, weil sie meinten, das Vertrag ist verschieden aufgrund das, und anstatt ein Rahmenarbeitsvertrag bekomme ich ein Werkstudentenvertrag. Das ist ein Vollzeit Job für einem Monat und werde 7,38 euro brutto Stundesatz.
Das Problem ist das ich dafür sollte ich eine zweite lohnsteuerkarte holen und dies war 6.
Die Buchhalter hat gemeint ich sollte die 1 in diesem neuen Job abgeben, da ich ansonst 50% Steuer bezahlen werde!!? stimmt das??
Was ist genau das Unterschied zwischen diese beide Lohnsteuerkarte?
Soll ich für diesen zweiten Job auch Rente bezahlen??

Könntet ihr mich auch erklären, wie das mit die Lohnsteuerjahresausgleich funktioniert? Kann ich meine Steuer mal wieder bekommen?

Vielen Dank für die Hilfe!!

Entschuldige das ich erst jetzt zur Antwort komme:

Wenn Du den ersten Job behältst, muß Du für zwei Arbeitsverhältnisse je eine Steuerkarte vorlegen oder Du wechselst beim 1.AG in einen 400,-- Euro MiniJob.(ohne Lohnst.Karte)
Bei Vorlage der 2.Lst.Karte ist die Lohnsteurkl. 6 ok.
Die zuviel gezahlte Lst. wird am Ende des Jahres vom FA zurückgezahlt. LohnsteuerJahresausgleich über Elster-Formular am PC. Man kann sich auch beim FA helfen lassen.
Rentenvers.pflichtig ist jedes AV außer der MiniJob, da kann man wählen.(Es werden ja Anwartschaften angelegt, die nie verloren gehen.)
Immer dort die LstKL. 6 vorlegen, wo man weniger verdient.
LG
E.