Lohnsteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ab dem 15.1. trete ich eine halbe Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Dortmund an, behalte jedoch weiterhin meinen Wohnsitz in Berlin. Voraussichtlich werde ich einmal pro Woche hin und wieder zurückfahren und bekäme bei der Pendlerpauschale dann den Höchstsatz von 4500 Euro erstattet (oder?).
Nun meine Frage: Kann ich die Summe schon jetzt als Steuerfreibetrag auf meiner Karte eintragen lassen, und wenn ja, wie und wo geht das?

Es wäre schön, wenn mir jemand, der nicht so ein Steuerkram-Laie ist wie ich, erklären könnte, welche Schritte ich unternehmen muss.

Vielen Dank im voraus!

Die 4.500 EUR kann man sich mit anhängendem Vordruck beim Finanzamt eintragen lassen

[http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwal…](http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/finanzen/steuern/formulare/2005/einkommensteuer/lst_3_abc 2010 berlin.pdf?start&ts=1261122057&file=lst_3_abc 2010 berlin.pdf)

hallo,

es werden nur die stuern die du für 4500 euro bezahlen würdest erstattet.
du kannst das auf der gemeinde in deine lohnsteuerkarte eintragen lassen.

gruß
meggy

doppelte Anfrage?

Danke schon mal! Den Vordruck habe ich, nun frage ich mich noch, wie ich ihn genau ausfüllen muss:

Ich pendle de facto einmal pro Woche per ICE 515 km hin und einmal wieder zurück). Vermutlich trage ich dann ein: Aufgesucht an 1 Tag, oder? Kommt es auf die Angabe bei „Arbeitstage pro Woche“ dann überhaupt an? (Das wäre bei mir nämlich ziemlich flexibel, mal nur 2, mal 5 Tage…)
An Lohnsteuer würde ich jährlich ca. 1750€ bezahlen, die Pendlerpauschale ergäbe bei mir ca. 155€ pro Woche (Na ja, 26 Urlaubstage werden ja noch abgezogen). Ganz naive Frage: Hieße das dann einfach, dass mir dann so gut wie gar keine Lohnsteuer mehr abgezogen würde?
Muss ich die Zugtickets eigentlich in jedem Fall als Belege beifügen, auch wenn ich nicht die effektiven Fahrtkosten, sondern die Pauschale geltend mache?

So viele Fragen - danke für Eure Geduld und schon im voraus für Eure Antworten!

Hallo Meggy,

ach so! Danke für den Hinweis! Dann hat sich meine zu optimistische Annahme von unten natürlich doch schon wieder erledigt!

…man darf auch den Sachbearbeiter beim Finanzamt fragen bei Unsicherheiten, wenn man keinen Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragt…