Wann fließt einem Angestellten steuerlich Arbeitslohn zu
a) bei einer Direktzusage (Pensionszusage) und
direktzusage bedeutet meines erachtens doch einen fall der betriebsrente, welches dann nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG?!
b) bei Einzahlung in eine Unterstützungskasse?
auch hier ist keine lohnsteuer im zeitpunkt der zahlung
zu erheben, da im rahmen der unterstützungskasse kein rechtsanspruch auf altersversorgung entsteht (§ 1 Abs. 4 BtrAVG).
Bei der Direktzusage leistet der Arbeitgeber keine Zahlungen in der Phase des Erdienens.
Bei einer Unterstützungskasse wird kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers begründet.
Daher wird in beiden Fällen keine Lohnbesteuerung in der „Ansparphase“ vorgenommen. Stattdessen wird die Lohnbesteuerung auf die Auszahlungsphase verlagert.
=> Ich wollte im Grunde nur noch einmal eine unabhängige Meinung dazu hören, um mich diesbezüglich nun mit dem Lebenswerk von Herrn Riester zu beschäftigen. Danke!