Lohnsteuer

Hallo!

Wann fließt einem Angestellten steuerlich Arbeitslohn zu
a) bei einer Direktzusage (Pensionszusage) und
b) bei Einzahlung in eine Unterstützungskasse?

M. E. in beiden Fällen erst bei der tatsächlichen „Rentenzahlung“, dann aber zu 100% als nachträgliche Einkünfte aus §19 EStG. Sehe ich das richtig?

Ciao!
Nemo

P.S. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. :wink:

hi cpt. nemo,

Wann fließt einem Angestellten steuerlich Arbeitslohn zu
a) bei einer Direktzusage (Pensionszusage) und

direktzusage bedeutet meines erachtens doch einen fall der betriebsrente, welches dann nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG?!

b) bei Einzahlung in eine Unterstützungskasse?

auch hier ist keine lohnsteuer im zeitpunkt der zahlung
zu erheben, da im rahmen der unterstützungskasse kein rechtsanspruch auf altersversorgung entsteht (§ 1 Abs. 4 BtrAVG).

Gruss vom

showbee

Hallo!

Bei der Direktzusage leistet der Arbeitgeber keine Zahlungen in der Phase des Erdienens.

Bei einer Unterstützungskasse wird kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers begründet.

Daher wird in beiden Fällen keine Lohnbesteuerung in der „Ansparphase“ vorgenommen. Stattdessen wird die Lohnbesteuerung auf die Auszahlungsphase verlagert.

=> Ich wollte im Grunde nur noch einmal eine unabhängige Meinung dazu hören, um mich diesbezüglich nun mit dem Lebenswerk von Herrn Riester zu beschäftigen. Danke!

Ciao!
Nemo