Lohnsteuer

Liebe/-r Experte/-in,
mein Arbeitszimmer wurde mit 318 Euro abgesetzt.
Finde es sehr gering. Wie kann das sein?

Liebe/-r Experte/-in,
mein Arbeitszimmer wurde mit 318 Euro abgesetzt.
Finde es sehr gering. Wie kann das sein?

Na kommt drauf an, was du angegeben hast, weil du bei einem häuslichen Arbeitszimmer nur prozentual deine Kosten angeben kannst. Bsp: 100 qm Wohnfläche, 10 qm Arbeitszimmer, Kosten insgesamt für 100 qm : 500 Euro, also anteilige Kosten für Arbeitszimmer 50 Euro. Außer für die Anschaffungen für das Arbeitszimmer die kannst du voll absetzen. Also Schreibtisch, Lampen, Teppich, etc… Nur darauf achten bis 150,-- sofort absetzbar, darüber Afa (Staffelung). Ich kenne deinen Hintergrund nicht, also kann ich auch nur das im moment sagen. Bei einem Arbeitszimmmer ausserhalb der Wohnung, also etwas das extra angemietet wurde, kann man die Kosten in voller Höhe absetzen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

VG

Ja vielen dank.
Der Hintergrund ist der dass das FA 318 euro fürs ganze Jahr ausgerechnet hat. Das ist, finde ich sehr wenig. Muss das FA pauschal diese 150 Euro anerkennen, ohne BElege? Gilt das fürs ganze Jahr? Danke

Ja, für was 150 Euro pauschal. Wie gesagt, ich kenne den Hintergrund nicht und kann dabei leider nicht mehr weiterhelfen.

VG

Kiki1969

Irgendwo ist ein Fehler-bin zwar Selbstständig,lasse aber alles vom Steuerbüro machen,kann nicht helfen

Liebe/-r Experte/-in,
mein Arbeitszimmer wurde mit 318 Euro abgesetzt.
Finde es sehr gering. Wie kann das sein?

Um dir eine wirklich aussagekräftige Antwort zu geben, fehlen wichtige Details. Beachte die Gesamtkosten, die du für das Arbeitszimmer angesetzt hast. Die müssen im Verhältnis zum Rest der Wohnung stehen. Der Bruttoverdienst reduziert sich dann um den vom Amt anerkannten Kosten.

Liebe/-r Experte/-in,
mein Arbeitszimmer wurde mit 318 Euro abgesetzt.
Finde es sehr gering. Wie kann das sein?

Zum Arbeitszimmer zählen sämtliche damit verbundene Kosten, z.B. Miete, Strom, Müll, Ausstattung etc.
Wenn die beantragten Kosten im Steuerbescheid nicht voll berücksichtigt wurden, muss das Finanzamt die Abweichung erläutern. Im Zweifelsfall Einspruch einlegen und auf die Anerkennung der vollen Kosten pochen.

Vielen Dank. Müssen diese Kosten belegt werden, oder gilt es pauschal zu akzeptieren?Welche Werte sind pauschal? Wie verhält es sich mit den vergangenen Bescheiden seit 2007?
Danke

Guten Morgen

Da kann ich wirklich nicht helfen. Ich bin in der Schweiz, wir haben andere Verhältnisse und Mietzinse.
Frdl. Grüsse regi

Liebe/-r Experte/-in,
mein Arbeitszimmer wurde mit 318 Euro abgesetzt.
Finde es sehr gering. Wie kann das sein?

Ja, Kosten müssen belegt werden.
Pauschalen gibt es für das Arbeitszimmer nicht.
Wenn der Bescheid bestandskräftig ist, kann er nicht mehr geändert werden. Zumindest nicht zu Ihren Gunsten.

die angaben reichen für eine beantwortung nicht aus

Liebe/-r Experte/-in,
mein Arbeitszimmer wurde mit 318 Euro abgesetzt.
Finde es sehr gering. Wie kann das sein?

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