Krankenversicherung u.s.w. werden unter An und AG geteilt…
Wie sieht es mit der Lohnsteuer aus ? Trägt das nur der Arbeitgeber
oder nur der Arbeitnehmer ? Oder wird diese auch geteilt ?
Krankenversicherung u.s.w. werden unter An und AG geteilt…
Wie sieht es mit der Lohnsteuer aus ? Trägt das nur der Arbeitgeber
oder nur der Arbeitnehmer ? Oder wird diese auch geteilt ?
Hallo Danny,
der Lohnsteuereinbehalt ist eine Vorauszahlung auf die ESt. Er betrifft ausschließlich den Arbeitnehmer.
Ausnahmen: Durch den AG pauschal versteuerte Elemente, die nicht zum „Steuerbrutto“ gehören. Wie in einigen Fällen Kantinenmahlzeiten, Direktversicherungen, Fahrtkostenzuschüsse etc.
Schöne Grüße
MM