Lohnsteuer

Krankenversicherung u.s.w. werden unter An und AG geteilt…

Wie sieht es mit der Lohnsteuer aus ? Trägt das nur der Arbeitgeber
oder nur der Arbeitnehmer ? Oder wird diese auch geteilt ?

Hallo Danny,

der Lohnsteuereinbehalt ist eine Vorauszahlung auf die ESt. Er betrifft ausschließlich den Arbeitnehmer.

Ausnahmen: Durch den AG pauschal versteuerte Elemente, die nicht zum „Steuerbrutto“ gehören. Wie in einigen Fällen Kantinenmahlzeiten, Direktversicherungen, Fahrtkostenzuschüsse etc.

Schöne Grüße

MM