mein AG hat die Steuerberatungskanzlei mitten im Jahr 20 gewechselt.
Aus diesem Grund habe ich zwei Lohnsteuerbescheide.
Im ersten wurde meine private Krankenversicherung falsch eingetragen:
ändern geht in diesem Fall überhaupt nicht, weil die beiden Lohnsteuerbescheinigungen aus verschiedenen Datenbeständen stammen und das Lohnbüro, das Zugang zum einen hat, nichts im anderen ändern kann. Man hätte hier zwischen den beiden Lohnbüros das Umsetzen des Datenbestandes vom einen auf den anderen organisieren müssen, aber das war nur im laufenden Jahr 2020 möglich. Jetzt muss die Kiste bei der Veranlagung von Amts wegen korrigiert werden.
Trage das in der ESt-Erklärung so ein, wie es richtig ist, erläutere im Freitext, was gelaufen ist und reiche Kopien der beiden LSt-Bescheinigungen ein.