Da hier wohl des öfteren ma „News“ zu aktuellen themen gepostet werden hier mal eins von mir
Die Lohnsteuer-Änderungsrichtline 2011 wurden am 05.11.2010 vom Bundesrat verabschiedet und treten somit wie geplant ab dem 01.01.2011 in Kraft
Neuerungen ergeben sich insbesondere
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bei der Definition von Zusatzleistungen für die Anwendung der Steuerbefreiungen,
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bei der Gestellung von Mahlzeiten auf Auswärtstätigkeiten zum Sachbezugswert,
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bei der Behandlung von Unfallkosten beim Firmenwagen,
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bei der Begriffsbestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte in Krankheitsfällen,
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und bei der Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber.
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und Erlasse der Länder sind – soweit sie den LStR 2011 entgegenstehen – ab 2011 nicht mehr anzuwenden
Gruß
Stefan