Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2011

Da hier wohl des öfteren ma „News“ zu aktuellen themen gepostet werden hier mal eins von mir :smile:

Die Lohnsteuer-Änderungsrichtline 2011 wurden am 05.11.2010 vom Bundesrat verabschiedet und treten somit wie geplant ab dem 01.01.2011 in Kraft

LStÄR 2011

Neuerungen ergeben sich insbesondere

  • bei der Definition von Zusatzleistungen für die Anwendung der Steuerbefreiungen,

  • bei der Gestellung von Mahlzeiten auf Auswärtstätigkeiten zum Sachbezugswert,

  • bei der Behandlung von Unfallkosten beim Firmenwagen,

  • bei der Begriffsbestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte in Krankheitsfällen,

  • und bei der Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber.

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und Erlasse der Länder sind – soweit sie den LStR 2011 entgegenstehen – ab 2011 nicht mehr anzuwenden

Gruß
Stefan

Interessant.

Gibt es auch Änderungen für EÜRs ab 2011?

Gruß JK