Hallo Leute,
ich hab eine kleine Frage und zwar arbeite ich ganz normal (40stunden woche) und hab letztes Jahr ab und an noch gearbeitet unter 400€/monat (2Job) wie sieht das bei der lohnsteuererklärung aus ? Muss ich das angeben?
Bzw. einmal hatte ich glaube ich über 400euro aber da wurden dann steuern abgezogen:wink: (Ordenlich
)
Aber der schnitt war auf jedenfall weit unter 400euro pro monat.
Wenn mir da jemand weiter helfen könnte wäre das schön!
Bei der Einkommenssteuererklärung muss man immer alle Einnahmen mitangeben. Schließlich sind beiden Jobs auf Lohnsteuerkarten ausgestellt, oder?
Aber ich glaube, du mußt keine Steuererklärung machen, wenn du nichts wieder zurück haben möchtest.
Beides kann ich Dir nur wage sagen. Wissen tu ich es nicht. Sorry!
Also mir gehts eigentlich nicht um die paar kröten die ich da verloren habe weil ich einmalig steuernzahlte sondern ehr um meine werbungskosten usw. von meinem Hauptjob.
lg Tobi
Ps: vllt kann mir da jemand anderst weiter helfen.
Der Arbeitslohn aus einem 400-Euro-Job bleibt für den Beschäftigten steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2 % des Arbeitslohns, mit der die Steuer abgegolten ist (§ 40 a Abs. 2 EStG), auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (egal, ob der Arbeitnehmer in der Kirche ist oder nicht). Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschalsteuer zusammen mit den Pauschalbeiträgen zur Renten- und ggf. Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale. Er darf die Pauschalsteuer auch auf Sie als Arbeitnehmer abwälzen, also von Ihrem Nettolohn abziehen.
Ergibt sich bei Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse ein Monatsbetrag von über € 400, darf der Arbeitslohn nicht mit 2 %, sondern nur mit 20 % pauschal versteuert werden (§ 40 a Abs. 2a EStG).