Lohnsteuer bei Arbeitgeber im Ausland

Hallo Ihr lieben Wissenden,

Folgende Situation:
Ein Arbeitgeber versetzt seinen Firmensitz ins Ausland (konkret: in die Schweiz).
Er teilt den Arbeitnehmern mit, dass er die Lohnsteuer nun nicht mehr abführen werde (was ja anscheinend laut schweizer Recht machbar ist … ?? Hab leider keine Quellen zu Schweizer Recht finden können, aber wenn da einer von Euch einen Link hat, bin ich sehr dankbar :smile:) und dass das ausgezahlte Nettogehalt ab dem Folgemonat rückwirkend zum 01.01. angepasst wird.

Nun stellen sich folgende Fragen:
Was bedeutet das nun für die Angestellten, die fast ausschließlich in Deutschland
a) wohnen
b) arbeiten

Was ich zu dem Thema gefunden habe, ist der §38 EStG, allerdings verstehe ich da etwas nicht:
Abs 2 sagt: „Der AN ist Schuldner der Lohnsteuer“
Abs 3 sagt: „Der AG hat die Lohnsteuer […] einzubehalten“
Ist das nicht widersprüchlich? (Mal davon ab, dass der AG die Lohnsteuer offenbar nicht einbehalten will)

Müssen nun die Arbeitnehmer sich nun darum kümmern, dass die Lohnsteuer abgeführt wird?
Und wenn ja: wie sieht dieser Prozess aus?
Was muss beachtet werden?

Wohlgemerkt: Für die Angestellten tritt die Grenzgängerregelung nicht in Kraft, da sie durchgängig bei Unternehmen in Deutschland im Einsatz sind.

Vielen Dank für’s Lesen, Mitdenken, Anworten!

Viele Grüße,
Kai