Lohnsteuer bei Aufwandsentschädigung

Hallo Zusammen,

ich bin 25 Jahre alt, Student, bin in einer verzwickten Situation und hoffe dass ich hier ein paar Tipps bekommen kann.

Ich arbeite seit mehreren Jahren in einem Minijob mit ab 2013 450 Euro Gehalt. Bei Vertragsabschluss musste ich zusichern, keinen weiteren lohnsteuerpflichtigen Job anzunehmen da dies Mehraufwand in der Verwaltung bedeuten würde (Absprache mit dem anderen Arbeitgeber bzgl. der Sozialleistungen etc). Diesen Job möchte ich unbedingt behalten.

Nun aber komme ich ins Praktische Jahr, ein Pflichtstudienteil im Medizinstudium und bekomme dafür in den ersten 4 Monaten eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro pro Monat, für die ich eine 2. Lohnsteuerkarte einreichen müsste. Andernfalls rutsche ich automatisch in Steuerklasse IV.

Es geht mir hier nicht um Steuerhinterziehung, ich bin gerne bereit diese Steuern zu zahlen. Vielmehr interessiert mich, ob die Verwaltung meines Minijobs über diese Aufwandsentschädigung und die anfallenden Sozialabgaben informiert wird und mir ggf. kündigt?

Wenn ich keine zweite Lohnsteuerkarte abgebe, sprich in besagte VI. Steuerklasse rutsche und stillschweigend alle Abgaben zahle, bekommt mein Minijobarbeitgeber dann überhaupt davon noch etwas mit?

Und zu guter Letzt, wäre es trotzdem möglich in einer Steuererklärung am Ende des Jahres diese Abgaben auch ohne 2. Lohnsteuerkarte zurückzuforden?

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Zeit und Antworten und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt!

Phil

Ist leider überhaupt nicht meine Fachrichtung, sorry

Sie dürfen zusätzlich zum Minijob auf LSt Klasse I arbeiten. Sie haben doch beim ersten Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte abgegeben, sonst wäre es ja kein Minijob.
Über die Einkommensteuererklärung bekommen Sie zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück.
Im Minijob zahlen Sie ja keine Lohnsteuer, lediglich der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben.

Hallo,

die Steuerkarte dient heute nur noch dazu, dem Arbeitgeber die Steuerklasse des Mitarbeiters zu bestätigen. Ale Abgaben usw.werden dem Finanzamt elektronisch übermittelt. Von diesem Ausdruck erhälst Du eine Kopie, anhand derer Du die zuviel gezahlten Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurückfordern kannst.Eine Steuerkarte ist also nicht nötig. Bei Anforderung einer 2. Steuerkarte wird immer die LStKl. 6 eingetragen; da es sich bei Deiner Erstbeschäftigung um einen steuerfreien Minijob handelt,bekommst Du alle abgeführten Steuern aus der 2. Beschäftigung zurück, sofern der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.Das ist bei Dir nicht der Fall.
Gruß

Hallo Phil,

ich habe Deine Frage mit leichter Verwirrung gelesen, denn ein Minijob ist eigentlich ein Job ohne (!!) Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber für diesen Minijob bezahlt pauschal die Lohnsteuer und Sozialabgaben dafür und die Sache ist erledigt. Sowohl in steuerlicher als auch in sozialversicherungspflichtiger Hinsicht.
Damit eine Person nicht mehrere Minijobs nebeneinander hat, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer an die Minijobzentrale melden und die prüfen das dann.
Demnach müsstest Du theoretisch Deine Lohnsteuerkarte der Klasse 1 ( ich gehe davon aus, dass Du unverheiratet und ohne Kinder bist) noch für den nun anstehenden Job übrig haben.
Somit wäre alles im grünen Bereich.
Evtl. meinte Dein Minijob-Arbeitgeber damals, dass Du keinen weiteren Minijob annehmen darfst?
Sorry, aber das wäre das Einzige was Sinn machen würde.
Vielleicht redest Du mal mit ihm, das ist in der jetzigen Situation das Einzige was mir sinnvoll erscheint.
Falls weitere Fragen offen sind, meldest Du Dich wieder hier.
Gutes Gelingen
Barbara

Hallo Phil,

viel kann ich zu diesem Thema leider nicht sagen. Aber vom menschlichen Aspekt her würde ich mir überlegen, mich mit dem jetztigen Minijob-Arbeitgeber noch mal zusammen zu setzen und ihm die neue Situation zu erklären. Dies wäre nur fair. Zudem handelt es sich ja um einen vorgeschriebenen Bestandteil des Studiums. Meine Devise auch im Berufsleben ist = Offenheit und Ehrlichkeit.

MFG

Die Tante

Hallo Phil,
normalerweise muss man bei einem Mini-Job seine Lohnsteuerkarte überhaupt nicht abgeben. Denn man darf zwar keine 2 Minijobs nebeneinander haben, dann werden nämlich beide sofort SV-Pflichtig. Trotzdem darf man einen Job auf Steuerkarte mit SV-Pflicht und daneben einen Minijob auf Euro 450er Basis haben. Wenn Der Minijob-Arbeitgeber auf Abgabe der Lohnsteuerkarte bestanden hat, dann weil er dadurch 1 % Pauschalsteuer sparen konnte.Eigentlich darf er nichts dagegen haben, wenn Du für einen zweiten Job die Lohnsteuerkarte brauchst. Sofern er nichts davon wissen soll, dass Du einen zweiten Job hast, dann kannst Du natürlich auf Steuerklasse VI arbeiten und man wird Dir monatlich ein wenig von den Euro 300 für die Steuer einbehalten, denn das FI-amt weiß schließlich nicht, ob Du nicht vielleicht dort, wo die erste Steuerkarte liegt mtl. 10.000 Euro verdienst. Spätestens am Jahresende, wenn Du Deine Steuererklärung abgiebst, dann wirst Du die einbehaltene Steuer komplett zurückerhalten.
Ob Du dem Arbeitgeber sagen musst, dass Du einen Zweitjob hast, hängt von Deinem Arbeitsvertrag oder manchmal von dem Tarifvertrag ab. Ich würde es ihm erklären und ihn bitten, die 1 % Pauschalsteuer zu zahlen und die Lohnsteuerkarte für den anderen Arbeitgeber freizugeben.

Halo Phil,

ich denke, das hast du gute Karten; das meiner Sicht:

  1. Jede Lohnsteuerklasse (auch VI) ist nur eine vorläufige Regelung am Ende des Jahres bekommst du alles zurück, was du (gem. Steuerbescheid) zuviel gezahlt hast.
  2. Ich sehe nicht, inwiefern ein anderer Job erheblichen „Mehraufwand“ verursachen könnte. Wenn es ausschließlich hierum geht, dürfte diese Klausel unwirksam sein und du könntest sogar ganz offen den Zweitjob angeben. „Normale“ Arbeitsverträge haben allerdings oft eine Klausel, nachdem weitere Tätigkeiten der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen (damit die Arbeitskraft auch dem Arbeitgeber zur Verfügung steht). Dies dürfte bei 400€-Job aber nicht gelten, da es dem Sinn dieser „Zuverdienst-Jobs“ wiederspräche.
  3. Bei normalen Arbeitsverhältnissen werden in der Tat die Arbeitgeber über ggf. von anderer Stelle bezahlte Sozialbeiträge informiert, damit diese korrekt abgerechnet werden können: Es muss ja für dich nur einmal ein (z.B.) Rentenversicherungsbeitrag gezahlt werden und um diesen zu ermitteln, muss man alle Einkünfte und deren Verhältnis zueinander kennen. Bei Minijobs werden die Sozialabgaben aber meines Wissens pauschal gezahlt, so dass gar keine Notwendigkeit besteht, andere Arbeitgeber über Einkünfte zu informieren.

Letzteres rate ich dir aber, bei einer Sozialstelle (z.B. Stadt oder Krankenversicherung) noch einmal bestätigen zu lassen.

In diesem Sinne drei hoffentlich gute Nachrichten für dich und viel Erfolg!
Roger

Hallo,
Leider darf ich Ihnen keine konkreten Auskünfte zu Steuern geben. Wenden sie sich bitte an einen Steuerberater.

Viele Grüße

Hallo,
nach meinem Dafürhalten ist nicht das Problem, ob Dein Arbeitgeber was mitgekommt, sondern die Stelle an die er die pauschalen Abgaben entrichtet. Dies kann nie ausgeschlossen werden.

Der Begriff Aufwandsentschädigung deutet allerdings darauf hin , dass gerade keinr nachhaltiges Einkommenerzhielungsabsicht vorliegt. Die Frage lautet daher: Wieso Lohnsteuerkarte?

Aus meiner Sicht kann ich Deine Frage nicht beantworten und empfehle daher den Kontakt zum Finanzamt, um die Sache rechtlich abzuklären.

Hallo Phil, leider kann ich dazu nichts sagen.

Gruß Jutta
Hallo Zusammen,

ich bin 25 Jahre alt, Student, bin in einer verzwickten
Situation und hoffe dass ich hier ein paar Tipps bekommen
kann.

Ich arbeite seit mehreren Jahren in einem Minijob mit ab 2013
450 Euro Gehalt. Bei Vertragsabschluss musste ich zusichern,
keinen weiteren lohnsteuerpflichtigen Job anzunehmen da dies
Mehraufwand in der Verwaltung bedeuten würde (Absprache mit
dem anderen Arbeitgeber bzgl. der Sozialleistungen etc).
Diesen Job möchte ich unbedingt behalten.

Nun aber komme ich ins Praktische Jahr, ein Pflichtstudienteil
im Medizinstudium und bekomme dafür in den ersten 4 Monaten
eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro pro Monat, für die ich
eine 2. Lohnsteuerkarte einreichen müsste. Andernfalls rutsche
ich automatisch in Steuerklasse IV.

Es geht mir hier nicht um Steuerhinterziehung, ich bin gerne
bereit diese Steuern zu zahlen. Vielmehr interessiert mich, ob
die Verwaltung meines Minijobs über diese
Aufwandsentschädigung und die anfallenden Sozialabgaben
informiert wird und mir ggf. kündigt?

Wenn ich keine zweite Lohnsteuerkarte abgebe, sprich in
besagte VI. Steuerklasse rutsche und stillschweigend alle
Abgaben zahle, bekommt mein Minijobarbeitgeber dann überhaupt
davon noch etwas mit?

Und zu guter Letzt, wäre es trotzdem möglich in einer
Steuererklärung am Ende des Jahres diese Abgaben auch ohne 2.
Lohnsteuerkarte zurückzuforden?

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Zeit und Antworten und
hoffe, dass Ihr mir helfen könnt!

Phil