Ich zahle normale Lohnsteuer, bin aber zu 60 % schwerbehindert. Wie umständlich ist es, beim Finanzamt den ermäßigten Lohnsteuersatz durchzubekommen und welche Unterlagen brauche ich?
Ich zahle normale Lohnsteuer, bin aber zu
60 % schwerbehindert. Wie umständlich ist
es, beim Finanzamt den ermäßigten
Lohnsteuersatz durchzubekommen und welche
Unterlagen brauche ich?
Es gibt keinen „ermäßigten“ Steuersatz für Schwerbehinderte, sondern nur Pauschbeträge für diese außergewöhnliche Belastung.
Den Pauschbetrag kann man sich als Steuerfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dazu füllt man den entsprechenden Vordruck (beim FA holen) aus und legt eine Kopie des Schwerbehindertenausweises dazu.
Natürlich muß die LSt-K mit vorgelegt werden.
Der AG berücksichtigt den Freibetrag dann bei der Lohnabrechnung.
Mfg
Undine