Hallo zusammen,
angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit Bruttolohn in der Gleitzone, dann wird davon ein bestimmter Betrag Lohnsteuer (StKl 6, Plus Soli, Kirchensteuer etc.) einbehalten. Wenn dieser Arbeitnehmer dann zusätzlich dazu einen Vetrag mit Gehalt (StKl. 1) oberhalb der Gleitzone annimmt, steigt dann auch die Lohnsteuer, die für den ersten Vertrag einbehalten wird? Die Lohnsteuer für zwei kleine Arbeitsverträge ist ja einzeln betrachtet geringer, als die für einen einzigen Vetrag mit insgesamt gleichem Brutto. Beeinflusst ein Vertrag die Lohnsteuer des anderen?
Gruß&Dank
Ralf