Lohnsteuer beim ALG 1: Lohnsteuerklassenwechsel

Hallo,

ich würde gerne wissen, inwieweit die letzte Lohnsteuerklasse eines Arbeitnehmers sich auf das demnächst erwartete Arbetislosengeld auswirkt. Ich habe auf einem (älteren) Bescheid nämlich mal gelesen, dass dort die Lohnsteuerklasse bei der ALG-Berechnung erwähnt wurde.

Hintergrund ist folgender:
Ein Ehepaar ist voll erwerbstätig; er in Lohnsteuerklasse 3, sie in StKl 5.
Er rechnet aber mit einer künftigen Arbeitslosigkeit.

  1. Sollte er tatsächlich arbeitslos werden, ist es von Bedeutung, ob er vorher in StKl 3, 5 oder vielleicht sogar 4 war? (Diese Option gibt es ja beim Ehepaar.)

  2. Wenn es fürs ALG 1 unerheblich ist: Kann man zu Beginn der Arbeitslosigkeit (vor oder während) noch die StKl wechseln?
    Dann könnte nämlich die Ehefrau in die Kl. 3, damit möglichst viel Netto übrig bleibt. Er ginge dann in die 5, weil es bei ihm ohne Einkommen sowieso egal ist.

Hallo,

da sich bisher noch niemand gemeldet hat, der es besser weiß als ich, will ich zu Deiner Frage mein Halb-Wissen bemühen.

Soweit ich weiß wird das ALG nach dem netto-Verdienst berechnet, insofern ist die Lohnsteuerklasse durchaus von Bedeutung.

  1. Sollte er tatsächlich arbeitslos werden, ist es von
    Bedeutung, ob er vorher in StKl 3, 5 oder vielleicht sogar 4
    war? (Diese Option gibt es ja beim Ehepaar.)

Wenn meine Annahme stimmt sollte er in Klasse 3 bleiben.

  1. Wenn es fürs ALG 1 unerheblich ist: Kann man zu Beginn der
    Arbeitslosigkeit (vor oder während) noch die StKl wechseln?

Meines Wissens: Ja.

Dann könnte nämlich die Ehefrau in die Kl. 3, damit möglichst
viel Netto übrig bleibt. Er ginge dann in die 5, weil es bei
ihm ohne Einkommen sowieso egal ist.

Meines Wissens: Ja.

Hoffe, dass Dir noch jemand Auskunft gibt, der es sicher weiß.

Gruß

Nordlicht