Hallo,
ich würde gerne wissen, inwieweit die letzte Lohnsteuerklasse eines Arbeitnehmers sich auf das demnächst erwartete Arbetislosengeld auswirkt. Ich habe auf einem (älteren) Bescheid nämlich mal gelesen, dass dort die Lohnsteuerklasse bei der ALG-Berechnung erwähnt wurde.
Hintergrund ist folgender:
Ein Ehepaar ist voll erwerbstätig; er in Lohnsteuerklasse 3, sie in StKl 5.
Er rechnet aber mit einer künftigen Arbeitslosigkeit.
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Sollte er tatsächlich arbeitslos werden, ist es von Bedeutung, ob er vorher in StKl 3, 5 oder vielleicht sogar 4 war? (Diese Option gibt es ja beim Ehepaar.)
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Wenn es fürs ALG 1 unerheblich ist: Kann man zu Beginn der Arbeitslosigkeit (vor oder während) noch die StKl wechseln?
Dann könnte nämlich die Ehefrau in die Kl. 3, damit möglichst viel Netto übrig bleibt. Er ginge dann in die 5, weil es bei ihm ohne Einkommen sowieso egal ist.