Lohnsteuer-Berechnung

Hallo,
ich würde gerne die Berechnung des zu versteuernden Einkommens eines Angestellten und die daraus resultierende Lohnsteuer nachvollziehen.

Hier sind die Eckdaten:

  • Jahreseinkommen: 60.000€
  • Ledig, keine Kinder, Steuerklasse I
  • Keine weitere Einnahmen, Freibeträge oder sonstige Vergünstigungen

Nun habe ich diese Daten in mehreren Online-Brutto-Netto-Rechner eingegeben, kann allerdings keine Hinweise finden, wie das zvE berechnet wurde.

Zum Beispiel hier: http://www.brutto-netto-rechner.info/

Nun habe ich versucht aus allen mir bekannten Informationen das zvE zu ermitteln und komme auf einen Betrag von 49.969€. Nach der Rechenformel vom BMF sollte aber das zvE bei ca. 50120€ liegen, damit eine Lohnsteuer von 12.610€ wie im Lohnsteuerprogramm zu sehen ist, fällig wird.

Meine Frage: Was fehlt in meiner Rechnung, damit ich auf den richtigen Betrag des zvE (50.120€) komme?

Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken…
Vielen Dank.

Servus,

die Sonderausgaben sind in Deiner Tabelle falsch berechnet.

Schau doch mal in Deinen letzten Einkommensteuerbescheid, da stehen die einzelnen Schritte drin, und Du kannst auch sehen, wie die Arbeitgeberanteile berücksichtigt werden.

Andererseits werden mit großer Wahrscheinlichkeit Werbungskosten von mehr als 1.000 € vorliegen; hier den Arbeitnehmer-Pauschbetrag anzusetzen, ist nur eine sehr grobe Näherung.

Und nochmal: Jetzt hast Du schon mehrmals lang und breit gehört, dass LSt und ESt verschiedene Dinge sind. Solange Du aus Lohnsteuerrechnern und Einkommensteuerrechnern nach Belieben einen Eintopf anrührst, wird dieser garantiert ungenießbar.

Wenn Du Dich für die ESt entschieden hast (was vernünftig ist), vergiss den ganzen Lohnsteuerzirkus. Das verwirrt nur. Wenn Du mal das Thema Sonderausgaben intus hast, verstehst Du leichter, warum sich dieses Thema bei der Lohnsteuerberechnung nur ziemlich grob behandeln lässt.

Schöne Grüße

MM

Ach guck mal, so langsam nähern wir uns der Choose. Du liegst mit deinem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in KV/PV. Falls du privat versichert bist, musst du die besondere Lohnsteuertabelle nehmen und nicht die allgemeine.

Der Tipp von Aprilfisch ist absolut richtig. Schau in deinen letzten Bescheid, was da an zu versteuerndem Einkommen angesetzt wurde und wie es berechnet wurde. Alles andere ist Glaskugelguckerei.

Falls du dir unsicher bist über deinen Lohnsteuerabzug, in den meisten Finanzämtern arbeiten durchaus nette Menschen, mit denen man reden kann. Vielleicht kann dir dein zuständiger Sachbearbeiter dein Anliegen auseinander klamüsern.

Data

Die Pflegeversicherung sind z.B. 796,05€
4350€ BBG * 1,525%*12 Monate
KV sind wieviel? Habe gerade lt. deiner Berechnung eine ziemlich krumme Summe raus.

Data

Hi,
die Summen für die PV und KV sind absolut korrekt. Ich habe das in mehreren Programmen nachgerechnet. Leider komme ich hier nicht weiter, da ihr die Übung scheinbar auch noch nie gemacht habt und so wie ich sehe euch auch nur auf Programme/Software verlässt. Eure Expertise in anderen Sachen natürlich außer Frage.

Ich bin Informatiker und rechne gerne mal das ein oder andere einfach mal nach um es zu verstehen. Das will ich jetzt auch mit der Einkommenssteuer machen, z.B. mit diesem Algorithmus:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2016-11-11-PAP-2017.html

Wie auch immer, trotzdem vielen Dank für eure Mühe.

mfG

Welche Übung???

Ganz bestimmt nicht!

Ahh, jetzt kommen wir der Sache näher. Wenn du dir den Programmablaufplan anschaust, wird dir gleich am Anfang mitgeteilt, welche Grenzen zu berücksichtigen sind. U.a. die BBG in der KV und PV, die du in deiner Berechnung nicht bzw. nur teilweise berücksichtigt hast, müssen definitiv mit rein in die Berechnung.

Egal, ich bin raus. Hättest du gleich am Anfang diese Frage gestellt, hätten wir uns eine Menge Rumstochern gespart.

Data

Servus,

ja. Aber nicht die Berücksichtigung der Beträge beim Sonderausgabenabzug, wie Du sie vorschlägst.

Hmmm. In den frühen 1990er Jahren, als es in der Kanzlei, in der ich arbeitete, insgesamt einen PC gab, der ausschließlich zum Erfassen von FiBu und Lohnabrechnungen diente, habe ich Dutzende „Schattenveranlagungen“, nämlich zu jeder erstellten Einkommensteuererklärung eine, von Hand gerechnet.

Die Berechnung des Sonderausgabenabzugs aus Vorsorgeaufwendungen war auch nach damaligem Rechtsstand nicht trivial, aber wenn man die Berücksichtigung der Arbeitgeberanteile und die verschiedenen Möglichkeiten bei der Kürzung des Vorwegabzugs mal drauf hatte, war das von Hand kein Hexenwerk.

Den § 10 EStG in seiner heutigen Form habe ich Dir deswegen verlinkt, damit Du dort nachlesen kannst, wie das zustande kommt, was Du in etwas anschaulicherer Form (nämlich genau in der Struktur und Reihenfolge, wie es vom Rechner der Finanzbehörde gerechnet worden ist) auf Deinem ESt-Bescheid sehen kannst. Und Du liegst völlig richtig mit der Vermutung, dass dieses scheußliche Teil (ich hoffe, Du hast beim Lesen den Unterschied zwischen Deinem Ansatz und dem Sonderausgabenabzug gem. § 10 EStG sehen können) zigmal einfacher von Tante DATEV oder von Elster zu rechnen ist (beide stellen übrigens nachvollziehbar dar, was sie rechnen - probier das doch einfach mal aus, Du kannst mit Elster hunderte von ESt-Erklärungen simulieren, ohne eine einzige davon zu übermitteln), als dass man da von Hand ranginge.

Eine besser als der Gesetzestext lesbare Darstellung findest Du hier:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-24101.xhtml?currentModule=home

Und nochmal: Der Programmablaufplan für den LOHNSTEUERABZUG und die Veranlagung zur EINKOMMENSTEUER, die Du offfenbar simulieren möchtest, sind zwei gänzlich verschiedene Dinge. Sie berühren sich nur insofern, als die einbehaltene Lohnsteuer bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wie eine Vorauszahlung berücksichtigt wird.

Dringende Empfehlung also nochmal, Dich gleich zu Beginn zu entscheiden, ob Du den Lohnsteuerabzug oder die Festsetzung der Einkommensteuer simulieren möchtest. Es kommt sonst nichts Brauchbares heraus.

Schöne Grüße

MM