Servus,
ja. Aber nicht die Berücksichtigung der Beträge beim Sonderausgabenabzug, wie Du sie vorschlägst.
Hmmm. In den frühen 1990er Jahren, als es in der Kanzlei, in der ich arbeitete, insgesamt einen PC gab, der ausschließlich zum Erfassen von FiBu und Lohnabrechnungen diente, habe ich Dutzende „Schattenveranlagungen“, nämlich zu jeder erstellten Einkommensteuererklärung eine, von Hand gerechnet.
Die Berechnung des Sonderausgabenabzugs aus Vorsorgeaufwendungen war auch nach damaligem Rechtsstand nicht trivial, aber wenn man die Berücksichtigung der Arbeitgeberanteile und die verschiedenen Möglichkeiten bei der Kürzung des Vorwegabzugs mal drauf hatte, war das von Hand kein Hexenwerk.
Den § 10 EStG in seiner heutigen Form habe ich Dir deswegen verlinkt, damit Du dort nachlesen kannst, wie das zustande kommt, was Du in etwas anschaulicherer Form (nämlich genau in der Struktur und Reihenfolge, wie es vom Rechner der Finanzbehörde gerechnet worden ist) auf Deinem ESt-Bescheid sehen kannst. Und Du liegst völlig richtig mit der Vermutung, dass dieses scheußliche Teil (ich hoffe, Du hast beim Lesen den Unterschied zwischen Deinem Ansatz und dem Sonderausgabenabzug gem. § 10 EStG sehen können) zigmal einfacher von Tante DATEV oder von Elster zu rechnen ist (beide stellen übrigens nachvollziehbar dar, was sie rechnen - probier das doch einfach mal aus, Du kannst mit Elster hunderte von ESt-Erklärungen simulieren, ohne eine einzige davon zu übermitteln), als dass man da von Hand ranginge.
Eine besser als der Gesetzestext lesbare Darstellung findest Du hier:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-24101.xhtml?currentModule=home
Und nochmal: Der Programmablaufplan für den LOHNSTEUERABZUG und die Veranlagung zur EINKOMMENSTEUER, die Du offfenbar simulieren möchtest, sind zwei gänzlich verschiedene Dinge. Sie berühren sich nur insofern, als die einbehaltene Lohnsteuer bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wie eine Vorauszahlung berücksichtigt wird.
Dringende Empfehlung also nochmal, Dich gleich zu Beginn zu entscheiden, ob Du den Lohnsteuerabzug oder die Festsetzung der Einkommensteuer simulieren möchtest. Es kommt sonst nichts Brauchbares heraus.
Schöne Grüße
MM