Lohnsteuer bzw. lohnsteuerkarte 2011

Hallo liebe w-w-w Nutzer,

seit dies Jahr soll es eine Änderung mit den Lohnsteuerkarten geben.
Weiß jemand von euch dazu mehr? Wo kann ich eventl. was dazu nachlesen.

Ich muss dies unbedingt wissen da meine Freundin für einige Unternehmen gearbeitet hat und des halb mehrere Lohnsteuerkarten hatte.

Sie ist allerdings Studentin und muss deshalb erst ab einen bestimmten Betrag, den sie verdient Steuern zahlen. (vielleicht kenn ja auch jemand die genaue Grenze)

Naja.
Wie funktioniert es denn nun dieses Jahr genau? bekommt man irgendwas geschickt? Was muss ich für die Steuererklärung machen um das Geld zurück zu bekommen.

Gruß
André

Für das Kalenderjahr 2011 müssen Sie keine neue Lohnsteuerkarte beim LBV einreichen, da sämtliche Daten der Steuerkarte 2010 automatisch für das Jahr 2011 übernommen werden. Dies gilt ausdrücklich auch für eingetragene Freibeträge oder einen bei der Steuerklasse IV eingetragenen Faktor.

Sind die für das Jahr 2010 geltenden Daten nicht mehr zutreffend oder sollen sie aus anderen Gründen geändert werden, so müssen Sie die Lohnsteuerkarte 2010 beim LBV anfordern und die Änderung entsprechend bei Ihrem zuständigen Wohnsitz-Finanzamt beantragen.

Sie sollten deshalb prüfen, ob sich ein auf der Lohnsteuerkarte 2010 für das Kalenderjahr 2010 eingetragener Freibetrag für das Jahr 2011 verändert. Ein zu hoher Freibetrag (z.B. durch geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), kann ohne eine Korrektur teilweise zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung führen. In diesen Fällen ist eine Herabsetzung des eingetragenen Freibetrages sinnvoll und sollte von Ihnen bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt beantragt werden.Als Student die Studiengebühren von der Einkommensteuer absetzen

Nur wenige Studenten und Studentinnen dürften die Voraussetzungen für das Absetzen der Studiengebühren von der Einkommensteuer erfüllen: überhaupt so viel Geld zu verdienen, dass sie einkommensteuerpflichtig sind. Hierzu wäre es nötig, im gesamten Kalenderjahr rund 8000 Euro zu verdienen. Ist dies der Fall, kann man die Studiengebühren als Sonderausgaben für die Berufsausbildung absetzen (maximal 4000 Euro pro Jahr) und sich unter Umständen Geld vom Fiskus zurückholen.
Soviel ich weiss dürfen Stundenten nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.
Lg frohes neus

seit dies Jahr soll es eine Änderung mit den Lohnsteuerkarten
geben.
Weiß jemand von euch dazu mehr? Wo kann ich eventl. was dazu
nachlesen.

Ja, es gibt keine Lohnsteuerkarte mehr.

Sie ist allerdings Studentin und muss deshalb erst ab einen
bestimmten Betrag, den sie verdient Steuern zahlen.
(vielleicht kenn ja auch jemand die genaue Grenze)

Steuerklasse 1: 893 Euro monatlich.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass Sie Studentin ist. Der Grundfreibetrag ist für alle Steuerpflichtigen gleich. Er beträgt für 2010 und 2011 8.004 Euro.

Wie funktioniert es denn nun dieses Jahr genau? bekommt man
irgendwas geschickt? Was muss ich für die Steuererklärung
machen um das Geld zurück zu bekommen.

Nein, man bekommt nichts geschickt. Um seine Steuern zurückzubekommen, muss man eine Steuererklärung abgeben.

Hallo,
für das Jahr 2011 wird keine Lohnsteuerkarte mehr erstellt. Wird eine benötigt, dann muss man eine „Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug“ beim Wohnsitz-Finanzamt beantragen.
Gruß

Hallo André,
sorry, leider keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo André,

zuerst ein frohes, gusundes und erfolgreiches neues Jahr 2011.

Für Dich ( und Deine Freundin ) gibt es garnicht so viele Neuerungen.

Wichtig: Für das Jahr 2011 bekommt man keine neue Lohnsteuerkarte, die Karten aus 2010 gelten weiterhin.

Wenn Deine Freundin nun mehrere Stezuerkarten hat und den Arbeitgeber wechselt, muß sie sich die Steuerkarte aushändigen lassen und dem neuen Arbeitgeber vorlegen.

Hat sie unterschiedliche Steuerklassen ( Klasse I bzw. VI ) würde ich zuerst immer die Karte mit der Steuerklasse I wählen, da in dieser Steuerklasse bereits gesetzliche Freibeträge eingeaebeitet sind.

Eine Steuererklärung würde ich immer dann erstellen, wenn ich Steuer gezahlt habe.

Das Programm „ELSTER“ des Finanzamtes ist kostenfrei und sehr hilfreich.

Insbesondere für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ( Anlage N ) gibt es gute Hinweise und man kann wenig vergessen.

Eine Steuerflicht beginnt bei einem steuerpflichtigen Einkommen von rd. € 7.600,00.

Das bedeutet:

Einkommen aus Arbeit abzüglich Werbungskosten ( Aufwendung zur Erzielung oder zum Erhalt des Einkommens = Fahrtkosten - evtl. Kleidung - u.a. = siehe Elster ).

Für einen schönen Urlaub in 2011 empfehle ich Dir meine Ferienwohnung im schönen Thüringer Wald:

www.haus-sabine-direkt.de

Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo,
Tut mir leid, aber bei ihrem Schreiben weiß man nicht um wen oder was es eigentlich geht???
Wenn ihre Freundin mehrere Jobs hat, dann braucht Sie für jeden einen Lohnsteuerbescheid den Sie bis ca. mitte Febr. ausgefüllt von jedem Arbeitgeber zurückbekommt und somit dann die Steuer machen kann.
Haben Sie überhaupt schon einmal einen Job ausgeübt?Falls ja,dann muß ein Lohnsteuerbescheid mit ihrer Nummer vorhanden sein!!!Dafür können Sie im Rathaus ihres Wohnortes nachfragen.
Da Sie sich überhaupt nicht mit der Steuer auskennen rate ich ihnen zu einem Steuerberater zu gehen, auch wenn der ca.50-100€ kostet dafür bekommen Sie mindestens zwischen 300-600€ Steuer zurück.Also lohnt es sich und die Kosten für den Steuerberater können Sie im nächsten Jahr wieder absetzen.
Da Sie nicht verheiratet sind muss jeder seine eigene Steuer machen.
Ich kann es nicht verstehen das so viele Menschen immer keine Steuer machen und somit dem Staat soviel Geld schenken.

Gruß
monika61

Hallo André
Für 2011 gilt die LSt-Karte von 2010. Man bekommt ab 2011 keine LSt-Karte mehr. Infos gibt`s unter Finanzamt oder Bundesfinanzamt.de
Gruß
H.Schneider

Hallo,

bei den Lohnsteuerkarten hat sich nur geändert dass für 2011 keine neuen verschickt werden. die alten gelten weiter.

Ab 8.004 € werden Steuern fällig. Die Grenze erhöht sich noch um sog.Sonderausgaben (Kranken-, Renten-, Unfall-, Lebensversicherungen) und den Werbungskostenpauschbetrag (rund 920 € wird 2011 auf 1.000 € erhöht). Ich denke, dass Ihre Freundlin somit 2011 rund 9.300 € Brutto verdienen darf, bevor letztendlich Steuern fällig werden. Ob diese Grenze allerdings auch für die gesetz. Sozialversicherung gilt weis ich nicht

Hallo,

Ein Student kann auch mehrere Minijobs parallel haben, in der Summe darf er nicht mehr als 400 Euro im Monat bei allen Jobs zusammen verdienen, sonst geht die Abgabenfreiheit flöten.

http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article9406960/…

Man bekommt keine Lohnsteuerkarte geschickt, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011, wenn aber Änderungen vorzunehmen sind, ist dies beim Finanzamt zu machen und nicht wie bisher bei der Gemeinde. Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte elektronisch, d.h. das der Arbeitgeber auf Antrag (mit Identifikationsnummer und Geburtsdatum des Arbeitnehmers) die Informationen vom Bundeszentralamt für Steuern erhält.

Hier noch ein paar Links, ich hoffe es hilft weiter:

http://www.lbv.nrw.de/steuern/lohnsterkarte2011.php

[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinne…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen und Buerger/Arbeit und Steuererklaerung/091015__Steuerkarte.html)

http://cms.uni-kassel.de/unicms/fileadmin/groups/w_3…

Die Steuererklärung wird wie immer gemacht.

Mfg
Michelle

Hallo,

unter dem Link. www.steuertipps.de findes du die Informationen.

Mfg

Angela06

Hallo,
leider weiss ich auch nicht sehr viel darueber.
Für das Jahr 2010 wurde zum letzten Mal eine Papier-Lohnsteuerkarte ausgestellt, für das Jahr 2011 wird es keine neue Lohnsteuerkarte mehr geben. Die Lohnsteuerkarte 2010 soll daher ausnahmsweise auch über das Jahr 2010 hinaus ihre Gültigkeit behalten einschließlich eventuell eingetragener Freibeträge.
Für das Kalenderjahr 2011 müssen Sie keine neue Lohnsteuerkarte beim LBV einreichen, da sämtliche Daten der Steuerkarte 2010 automatisch für das Jahr 2011 übernommen werden.
Neubeantragung ist nur im Falle einer Aenderung notwendig, da die Daten sonst veraltet waeren.
Sind die für das Jahr 2010 geltenden Daten nicht mehr zutreffend oder sollen sie aus anderen Gründen geändert werden, so müssen Sie die Lohnsteuerkarte 2010 beim LBV anfordern und die Änderung entsprechend bei Ihrem zuständigen Wohnsitz-Finanzamt beantragen.

Hallo
Soviel mir bekannt ist muss man da garnichts tun den die Lohnsteuerkarte 2010 gilt als übergang auch fürs Jahr 2011 .
Alle Daten werden soviel mir bekannt ist vom Arbeitgeber elektronisch übermittelt änderungen muss man dann direkt beim Finanzamt melden.
Mehr kann ich dir da leider auch nicht sagen.
LG Mausi123

wurde schon beantwortet

Ich kann dir leider nicht helfen.
Gruß, SK

Hallo Andre,

ab dem 01.01.2012 wird es keien Lohnsteuerkarten mehr geben (aktueller Stand). Bis dahin ist ein Übergangszeitraum, in dem die Betriebe umstellen können, aber nicht müssen.
Die Lohnsteuerkarte hat übrigens nichts mit der Pflicht der Steuerzahlung zu tun, das sind zwei paar Stiefel.
Also am besten fragt deine Freunding bei jedem Arbeitgeber nach, ob dieser eine Lohnsteuerkarte haben möchte oder nicht.
Die Einkommenssteuererklärung hat sich nicht wesentlich geändert.
Grüße
zeichevadda

sorry, dass ich jetzt erst antworte.
ja seit 2011 gibt es keine lohnsteuerkarte und die karte von 2010 wird für 2011 mit benutzt
für Änderungen ist das Finanzamt zuständig.
muss auf der KArte was geändert werden muss man mit der karte zum finanzamt und dort ändern lassen.
grundsätzlcih gibt es nur eine lohnsteuerkarte…die 2 lohnsteuerkarte ist immer die steuerklasse 6.
ich hoffe ich konnte dir helfen