Hallo André,
zuerst ein frohes, gusundes und erfolgreiches neues Jahr 2011.
Für Dich ( und Deine Freundin ) gibt es garnicht so viele Neuerungen.
Wichtig: Für das Jahr 2011 bekommt man keine neue Lohnsteuerkarte, die Karten aus 2010 gelten weiterhin.
Wenn Deine Freundin nun mehrere Stezuerkarten hat und den Arbeitgeber wechselt, muß sie sich die Steuerkarte aushändigen lassen und dem neuen Arbeitgeber vorlegen.
Hat sie unterschiedliche Steuerklassen ( Klasse I bzw. VI ) würde ich zuerst immer die Karte mit der Steuerklasse I wählen, da in dieser Steuerklasse bereits gesetzliche Freibeträge eingeaebeitet sind.
Eine Steuererklärung würde ich immer dann erstellen, wenn ich Steuer gezahlt habe.
Das Programm „ELSTER“ des Finanzamtes ist kostenfrei und sehr hilfreich.
Insbesondere für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ( Anlage N ) gibt es gute Hinweise und man kann wenig vergessen.
Eine Steuerflicht beginnt bei einem steuerpflichtigen Einkommen von rd. € 7.600,00.
Das bedeutet:
Einkommen aus Arbeit abzüglich Werbungskosten ( Aufwendung zur Erzielung oder zum Erhalt des Einkommens = Fahrtkosten - evtl. Kleidung - u.a. = siehe Elster ).
Für einen schönen Urlaub in 2011 empfehle ich Dir meine Ferienwohnung im schönen Thüringer Wald:
www.haus-sabine-direkt.de
Alles Gute
Stefan Seidel