Ein Mitarbeiter scheidet aus dem Unternehmen aus, das Lohnprogramm rechnet den letzten Lohnmonat des Mitarbeites automatisch nach Tageslohnsteuertabelle.
Der Mitarbeiter weigert sich nun die Überzahlung zurück zu zahlen, mit der Begründung, dass es „nicht nötig gewesen wäre“ nach Tageslohnsteuertabelle abzurechnen.
Gibt es die Möglichkeit mit der o. g. Begründung einen Lohnsteuererstattungsantrag beim FA zu stellen oder kann der ehem. Mitarbeiter durch einen Rechtsbeistand dazu gezwungen werden?
Hallo,
Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Reicht der vom Arbeitgeber geschuldete Barlohn zur Deckung der Lohnsteuer nicht aus, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen § 38 Abs 4 S 1 EStG. Soweit der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommt und der Arbeitgeber den Fehlbetrag nicht von anderen Bezügen des Arbeitnehmers einbehalten kann, hat der Arbeitgeber dies dem Betriebsstättenfinanzamt anzuzeigen. Also seinem Finanzamt, an das er die Lohnsteuer abführt. Dieses fordert dann die zuwenig erhobene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer.
Viel Erfolg
Cirwalda
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