Ich bin seit dem 1. August in der Ausbildung.
Am letzten Tag des Monats habe ich mein Lohn bekommen.
Leider habe ich versehentlich meine Lohnsteuerkarte nicht mit zum Arbeitgeber geschickt. Ich habe die Lohnsteuerklasse 1 und auf der jetzigen Abrechnung wurde die Steuerklasse 6 verrechnet. Wobei ich auf der Abrechnung von August die Steuerklasse 1 berechnet hab und auch so bezahlt wurde. Jetzt hat der Arbeitgeber auch meine Lohnsteuerkarte. Kann ich da irgendwas machen damit ich den Unterschied ausgezahlt bekomme?
Wenn jetzt die Lohsteuerkarte Klasse I vorliegt, können Sie Ihren Arbeitgeber bitten, die Abrechnung nachträglich zu ändern, falls ihm das technisch möglich ist.
Ansonsten bleibt nur: Steuererklärung im nächsten Jahr einreichen, dann bekommen Sie die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück.
Aber: Das sind selbstgemachte Leiden!!
Eine Einkommensteuererklärung für dieses Jahr abgeben, dann wird die Steuer, die zuviel bezahlt wurde wieder vom Finanzamt erstattet.
Ja, am Jahresende eine Steuererklärung abgeben. Das ist die „normale Strafe“ für nicht sofort abgegebene Steuerkarten vom Arbeitgebers. Kommt häufiger vor und ist eine hervorragende erzieherische Maßnahme für säumige Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist nämlich sonst in der Haftung, wenn keine LST-Karte vorliegt.
Grüße
Ela