Meine Frau arbeitet seit 3J,wir sind Steuerklasse 3u.5
Ist es richtig,dass obwohl wir den doppelten Weg zur Arbeit
Und ich noch einen freibetrag habe ich noch zusätzlich
Lohnsteuer überweisen muss Ohne einen Jahresausgleich gemacht zu haben?
Wenn das Finanzamt Grund zur Annahme hat, dass durch den Lohnsteuerabzug nicht genügend Einkommensteuer vorab gezahlt wird, dann verlangen die auch noch zusätzliche Vorauszahlungen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn bei der Erklärung für das vergangene Jahr eine Nachzahlung fällig wurde. Aber sowohl diese Zahlungen, als auch die Abzüge vom Arbeitgeber sind ja alles nur Vorwegzahlungen, die später in der Einkommensteuererklärung mit der tatsächlichen Steuerlast verrechnet werden. Spätestens dann bekommt man zuviel gezahlte Steuern zurück oder man braucht nicht mehr so viel nachzahlen. Gerade bei der Konstellation Kl. 3/5 kann sich schon eine Nachzahlung ergeben.
Man könnte einen Brief ans Fiananzamt schreiben, dass man um Absenkung oder Verzicht auf dei Vorauszahlungen bittet, weil sich das Einkommen in diesem Jahr z. B. erheblich reduziert. Das hätte dann aber auch nur aufschiebende Wirkung, denn die Festsetzung der Steuer erfolgt erst bei der ESt-Erklärung und dann wäre u. U. eben eine Nachzahlung fällig.