Lohnsteuer für Frisch verheiratete

Hallo,

Meine Frau und Ich haben am 17.03.2012 geheiratet.

01.04.2001 beide steuerklassen auf 4 geändert davor war unsere Steuerklasse auf 1.

Ich benutze das Programm WISO Steuer Sparbuch, und habe DAVOR DIE JAHRE durschnittlich knappe 1000 € rausgekriegt( mit KM Geld und etc.) meine Frau hat auch ca 300-400 €.

Da wir im märz 2012 geheiratet haben dachte ich wie alle das sagen das wir mehr rauskriegen müssten als das was wir davor die jahre bekommen.

Laut meiner berechnung kriegen wir ZUSAMMEN 1440 €. für das Jahr 2012 raus.

Für 2012:
Ehemann: 38.980,71 € Brutto
Einbehaltene Lohnsteuer: 6.183,62

Ehefrau: 31.417,15
Einbehaltene Lohnsteuer:frowning: Anzahl U ): 1
01.01.2012 - 02.03.2012 KRANKENGELD.

Mache ich da was falsch oder hat jemand erfahrung ich bitte um eure Hilfe und bin sehr dankbar.

Nein,
das ist schon richtig so.
Die gemeinsame Stuererklärung macht ja nichts anderes als alle Einnhamen zu addieren und dann durch 2 zu teilen und davon wird die Stuer berechnet.
Wenn beide ähnlich verdienen, ist es nichts anderes als vorher. Wenn deine Frau jetzt Hausfrau wäre, dann gäbe es eine saftige Rückzahlung.
Die vorab gezahlten Steuern per Steuerklasse sind ja bei 1 und 4 sowieso gleich.
Bei Kalsse 3 und 5 wäre vielleicht monatlich die Steuer etwas niedriger aber dafür gibts keine Erstattung mehr oder sogar eine Nachzahlung.

Die Zahlen sind plausibel. Durch das Krankengeld verringert sich Ihre Erstattung. Es ist zwar steuerfrei, fällt aber unter den Progressionsvorbehalt und erhöht damit die Steuer auf die restlichen Einkünfte.
Wenn beide Ehegatten arbeiten und annähernd gleichviel verdienen, ist die Erstattung nicht höher, als wenn Sie nicht verheiratet wären.

Hallo Sahin,

die Steuerklasse 4 ergibt in der Lohnsteuerberechnung dasselbe, wie Steuerklasse 1. Euer Lohnsteuerabzug unterm Jahr war also genauso hoch, wie wenn Ihr nicht geheiratet hättet. Das ist auch für Euren Sachverhalt so in Ordnung, weil Euer steuerpflichtiges Brutto dicht beieinander liegt.
Nun kommt als weitere Auswirkung jedoch dazu, dass Deine Frau für mehr als zwei Monate Krankengeld bekommen hat. Dieses Krankengeld ist beim Bezug zunächst steuerfrei. Allerdings beeinflußt der Betrag dann aber tatsächlich die Steuerberechnung bei Deiner Steuererklärung. Über den sogenannten Progressionsvorbehalt fließt das Krankengeld in die Berechnung ein und kann je nach Höhe die Steuer um mehrere hundert Euro nach oben treiben.
Und das wird nun bei Euerer gemeinsamen Steuererklärung das tatsächliche Problem sein.
Probhalber kannst Du nun einfach mal Eure zwei Steuererklärungen als Einzelveranlagung in Dein Programm eingeben. Ein Ehepaar muß nämlich keine gemeinsame Erklärung abgeben, wenn es getrennt günstiger kommt, dann einfach zwei Erklärungen abgeben.
Grüße
An.

Hallo sahin61,

wenn du eine sinnvolle Antwort haben willst, musst du VOLLSTÄNDIGE Angaben machen.
D.h. ALLE Angaben auf den Lohnsteuerkarten von Mann und Frau (OHNE die eTIN!)

  • alle Angaben zum Krankengeld.

Meine Erfahrungen mit
„Was ist besser getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung?“ ist:
Man kann ohne Berechnung nicht vorhersagen was besser ist.

Bedenke dass jede Art von Lohnersatzleistungen zu Steuernachzahlung bzw. zu weniger Steuerrückzahlung führt.

Da Ihr beide fast gleich viel verdient
(wenn man den Lohnausfall durch die Krankeit der Frau berücksichtigt),
ist der Steuervorteil durch das Verheiratet sein nahe Null.