Lohnsteuer gerechtigkeit

Also Folgendes ist passiert:
Im Jahre 2008 habe Ich ca. 30.000 Euro Brutto verdient.
Dafür habe ich einen Lohnsteuer Rest Guthaben in Höhe von ca. 400 Euro erstattet bekommen.
Leider Gottes hat mein Arbeitgeber im Jahr 2009 starke Auftrag Rückfälle gehabt.
Dadurch hat er mich in die Kurzarbeit geschickt, was für mich auch verständlich ist.
Wodurch mein Jahreseinkommen auf ca. 26.000 Euro gefallen ist.
Mein Problem liegt dabei, dass mein zuständiges Finanzamt von mir, für weniger Verdienst und gleichgebliebenen Ausgaben , 212.59 Euro verlangt.

Bin geschieden und habe unterhalt Zahlung Verpflichtung für mein Kind.
Mein verdienst zu zeit der Kurzarbeit betrug um die 1200 € davon musste ich folgende kosten monatlich bestreiten:
Mitte 400 €
Strom +Wasser + Heizung 150 €
Kindesunterhalt 325 €
Scheidung kosten 75 €
KFZ Finanzierung+ Kraftstoff(Wege zu Arbeit) 300 €
KFZ Steuer + Versicherung 21 €
Taschengeld 25 €
GEZ. 18 €

Gesamt 1.314 €

Bin am überlegen ob ich doch besser ein harzt 4 Empfänger werde.
Seit dem empfang des Steuerbescheides überlege ich wie ich die Steuernachzahlung beschreiten soll. Mir fehlt nichts ein können sie mir weiter helfen?
Über baldige Nachricht würde ich mich sehr frohen.

Moin Marek,

ich verstehe Dein Problem.
Das gleiche passiert bei Arbeitslosengeld, Krankengeld. Das fällt unter den sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Das sind Leistungen, die zwar grundsätzlich steuerfrei sind, aber die progressive (steigende) Steuer auf das restliche Einkommen erhöhen. Diese Regelung ist zwar grundsätzlich gerecht, führt aber in Einzelfällen zu Härten.

Tipp 1: Suche das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt. Erkläre ihm, warum hier eine außergewöhnliche Härte vorliegt und bitte ihn, eine Härtefallregelung anzuwenden (§§ 32b und 33 ff. EStG).

Tipp 2: Rufe Deinen Abgeordneten an, der für Dich im Bundestag sitzt. Erkläre ihm, warum Du durch die geltende Regelung benachteiligt wirst und bitte ihn, eine Gesetzesänderung zu initiieren.

Wie die Presse schon berichtete…durch Kurzarbeit erfolgen meist Nachzahlungen. m.E. nicht gut Ihr Einkommen hier im Netz zu präsentieren. Wenden SIe sich bitte an einen Lohnsteuerhilfeverein.

Grüße
Elamail=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Warst Du schon einmal bei einem Lohnsteuerhilfeverein? Die kosten nicht so viel, wie ein Steuerberater, können Dir vielleicht aber auch gut weiterhelfen.
Viele beachten leider nicht, daß KUG (Kurzarbeitergeld) zwar erst einmal steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Ich denke, hier kann ein Steuerpflichtiger bei der Einkommensteuer auch schnell mal etwas falsch machen…

Gruß, Georg


Um den Fall zu beantworten muss man mehr über die einzelnen Gegebenheiten wissen.

Wann war die Scheidung? Bzw wann war die letze Zusammenveranlagung wann die getrennte Veranlagung?

Was wurde in der Einkomensteuer als Werbungskosten angesetzt? Dürften ja wegen der Kurzarbeit weniger sein.

Wurde der Unterhalt richtig erfasst?

MfG