Hallo,
ich habe ein kleines Problem bei meinem Lohnsteuerjahresausgleich.Ich bin im März letzten Jahres Vater geworden,bin nicht mit meiner Freundin verheiratet aber lebe mit ihr zusammen.Ich habe von einem Bekannten erfahren das ich meine Freundin „absetzen“ kann.Er sagte er war mal in der gleichen Situation wie ich und da konnte er die Ausgaben für seine Freundin geltend machen weil sie ja nur ihr Erziehungsgeld bekam und er ja praktisch alles zahlen musste.Kann mir vielleicht jemand sagen wo ich das eintrage und vorallem natürlich wieviel ich geltend machen kann?Brauche ich sonst noch irgendwelche Belege oder Bescheinigungen?
Hoffe das ich das einigermaßen verständlich geschrieben habe was mein Problem ist.
Schonmal vielen Dank im voraus
Um welche Beträge handelt es sich denn, d.h. wieviel Lohnsteuer „die noch zu drücken ist“ bleibt noch übrig nach Abzug deiner Kosten?
Hallo,
ich habe ein kleines Problem bei meinem
Lohnsteuerjahresausgleich.Ich bin im März letzten Jahres Vater
geworden,bin nicht mit meiner Freundin verheiratet aber lebe
mit ihr zusammen.Ich habe von einem Bekannten erfahren das ich
meine Freundin „absetzen“ kann.
Hab noch mal kurz nachgelesen. Die einzige Stelle, die mir einfällt dürfte wohl als außergewöhnliche Belastung im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG sein. Da dürfen dann Aufwendungen max. in Höhe von € 7.188 abgezogen werden. Maximal deshalb, weil sie um Einkünfte und Bezüge deiner Freundin gekürzt werden.
Viel Spass
BARUL76
hi,
als nichtverheirateter bist du nur dann unterhaltspflichtig, wenn sie die mutter deines kindes ist. dann musst du in den ersten 3 jahren nach geburt unterhalt leisten.
in dem fall oder wenn aufgrund des gemeinsamen haushalts von der freundin sozialleistungen gekürzt werden, kannst du unterhaltsaufwendungen als aussergewöhnliche belastung ansetzen. wenn ihr gemeinsamen haushalt habt, geht man i.d.R. davon aus, dass die summe des existenzminimums geleistet wurde. du traegst dann im mantelbogen (a3 formular) letzte seite unter unterhalt alles möglich ein und als summe der aufwendungen die bereits gepostete zahl 7188 EUR. je nachdem wie hoch die einkünfte der freundin waren, mindert sich um die differenz dein zu versteurndes einkommen und erhöht sich deine steuererstattung um deinen persönlichen steuersatz.
mfg vom
showbee