auf meinem steuerbescheid steht vorläufiger bescheid was bedeutet das?kann es sein das die km pauschale noch berrechnet werden muß?denn in batt 3 wird darauf hingewiesen das die km angaben gekürzt wurden von20 auf 13 km bzw von 15 auf 9 km.wann ,wenn überhaupt kommt der endgültige bescheid?gruß jörg
Wenn Sie reiner Arbeitnehmer sind, ist der Bescheid i.d.R. nur vorläufig bezüglich anhängiger Verfassungsbeschwerden. Falls also z.B. nachträglich entschieden würde, dass die km-Pauschale angehoben wird, würde Ihr Bescheid automatisch zu Ihren Gunsten geändert werden, ohne, dass Sie Einspruch deswegen einlegen müssen. (Vorläufigkeit nach §165 (1) Satz 2 AO)
Nur falls Besteuerungsgrundlagen vorliegen, die das Finanzamt nicht abschließend prüfen kann, z.B. als Unternehmer, würde der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen und erst nach einer Prüfung würde der Vorbehalt aufgehoben werden. (Vorbehalt nach §164 AO).
Schauen Sie also nach, nach welchter Vorschrift Ihr Bescheid vorläufig ergangen ist.