Lohnsteuer Kurzfristige Beschäftigung?

Hallo,
ich habe einen normalen Vollzeitjob und meine Frau macht einen Minijob und hat noch eine kurzfristige Beschäftigung am Wochenende ( Zeitungen und Prospekte). Wenn der Verdienst dieser Beschäftigung etwas höher liegt (ab ca. 100 Euro) wird auch Lohnsteuer abgeführt. Da wir jetzt noch einen Bezirk dazu bekommen, wird der zukünftige Verdienst über 200 Euro liegen. Dadurch wird ja dann noch mehr Steuer erhoben. Es wurde uns gesagt das sie uns beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder erstattet wird. Da wir aber zusammen veranlagt werden wird doch dieser Lohn mit meinem zusammengerechnet. Oder? Dann wird doch auf den gesamten Verdienst Lohnsteuer berechnet.
Weiß jemand wie das genau läuft?

Grüße
Pegasus

Servus,

vorneweg, wegen der Begriffe: Das ist keine (steuer- und sozialversicherungsfreie) kurzfristige Beschäftigung, sondern schlicht eine zweite geringfügige Beschäftigung.

Wenn die Entgelte für die beiden geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet 450 € überschreiten, ist es möglich, eine davon weiterhin pauschal zu versteuern, wenn die andere mit regulärem Lohnsteuerabzug „auf Lohnsteuerkarte“ abgerechnet wird. Das ist hier der Fall.

Lass Dich nicht von den hohen Abzügen blenden, die bei Lohnsteuerklassen 3/5 in der Klasse 5 einbehalten werden: Hier zahlt der mit der Klasse 5 für den mit der Klasse 3 mit.

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist es dann egal, wer welche Vorauszahlungen geleistet hat, die Steuer wird für beide festgesetzt und die einbehaltene Lohnsteuer wird für beide davon abgezogen. Und erst dann kann man sehen, wie hoch die Steuerlast auf den „auf Lohnsteuerkarte“ abgerecheten Zeitungsjob ist. Und weil in so einer Situation immer die Frage kommt „Lohnt sich das?“: Ja, es lohnt sich. Dass hier bei höherem Lohn mehr Einkommensteuer festgesetzt würde, als die Lohnerhöhung ausmacht, ist ein altes Märchen, das noch nie gestimmt hat und auch jetzt nicht stimmt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
Du sagst es lohnt sich. Entscheidend ist aber ob der Verdienst meiner Frau zu meinem dazu gerechnet wird oder die Steuer seperat gerechnet wird. Es geht hier um einen Stundenlohn zwischen sieben und acht Euro und wenn darauf noch Lohnsteuer gezahlt wird, kann ich nicht sagen das es sich lohnt.
Habe heute bei der Minijobzentrale angerufen aber die konnte mir seltsamerweise nicht weiterhelfen, weil es sich um eine steuerliche Sache handelt und haben mich an das Finanzamt verwiesen.

Grüße

Pegasus

Die Höhe der Einkommensteuer incl. Nebengeräusche kann nicht mehr als 51,8% betragen (EST, SolZ, KiSt). Wenn das bei euch der Fall sein sollte, bedeutet das, dass du selbst mehr als rund 520.000,00 Euro verdienst. In diesem Fall würdet ihr eine Einzelveranlagung wählen und die Einkünfte der Ehefaru würden gar nicht versteuert werden.

In allen anderen Fällen ist die Steuer deutlich geringer als 50%. Ob sich das „lohnt“, kann nur jeder für sich entscheiden.

Ich für meinen Fall würde lieber die 520.000,00-Euro-Variante wählen. Suche nur noch jemanden, der mir das bezahlt.