Lohnsteuer mehrere Fragen

Hallo!

Wieviele Jahre rückwirkend kann eine Lohnsteuererklärung gemacht werden, wenn das Finanzamt nicht dazu aufgefordert hat und es die erste Lohnsteuererklärung ist? Im Internet finden sich verschiedene Antworten, von 3 bis 7 Jahren, der Steuerberater sagt sogar, überhaupt nicht, es geht nur die vom letzten Jahr.
Wenn das Arbeitsamt sagt, der Steuerfreibetrag wegen Behinderung kommt beim ALG1 nicht zum Tragen, der könne später vom Finanzamt per Lohnsteuererklärung zurückgeholt werden, ist das zutreffend? Steuerberater sagt, auf ALG wird keine Steuer abgeführt, ergo wird auch keine zurückgezahlt.
Weitere Frage: Online steht, Fahrten bei Behinderten können nicht nur die beruflichen, sondern auch die privaten Fahrten in gewissem Rahmen abgesetzt werden, gestaffelt nach dem GdB. Steuerberater sagt, private Fahrten Behinderter können überhaupt nicht abgesetzt werden.

Viele Grüße

Wieviele Jahre rückwirkend kann eine Lohnsteuererklärung
gemacht werden, wenn das Finanzamt nicht dazu aufgefordert hat
und es die erste Lohnsteuererklärung ist?

Gemeint ist sicher die Einkommensteuererklärung.

Im Internet finden
sich verschiedene Antworten, von 3 bis 7 Jahren, der
Steuerberater sagt sogar, überhaupt nicht, es geht nur die vom
letzten Jahr.

Och im Internet … kann man vieles finden.

Wenn man freiwillig eine Einkommensteuererklärung einreicht, dann wird sie bis 4 Jahre rückwirkend bearbeitet, in 2013 also bis 2009 zurück.

Ist man demgegenüber verpflichtet, eine derartige Steuererklärung einzureichen, dann hat man grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres Zeit. Vom Finanzamt bearbeitet wird sie für Zeiträume bis 7 Jahre zurück. Einen Steuerbescheid kann man jedoch auch für Zeiträume bis 13 Jahre zurück erhalten, dies zumindest im Falle von Steuerhinterziehung bei nichtabgegebener Steuererklärung.

Steuerberater sagt, auf ALG wird keine Steuer
abgeführt, ergo wird auch daraus keine zurückgezahlt.

Richtig ist das.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Danke für die Antwort.
Es ist also problemlos möglich, dieses Jahr noch die Steuererklärung für 2010 abzugeben? Und ist diese unabhängig vom 31.5.? Gibt es dazu einen Paragraphen oder etwas, wo das nachlesbar ist?

Ok, also bei ALG keine Steuer zurück. Wenn im Jahr 2012 nur ALG bezogen wurde, in den Jahren davor aber gearbeitet wurde und viele Fortbildungen, eine Beerdigung etc. abzusetzen wären (auch Anwaltskosten im Rahmen der Erbsache?), muss dann, um von den Jahren 2010 und 2011 etwas zurück zu bekommen, auch die 2012er gemacht werden?
Wieso sagt der Steuerberater, wozu eine Person überhaupt eine Steuererklärung abgeben wolle, wenn das Finanzamt es nicht verlangt hat? Klingt das eher nach „keine Lust“ oder nach „das kann in die Hose gehen“? Gäbe es Risiken à la was nachzahlen müssen?

Zum Thema Absetzen von Privatfahrten bei Behinderung stand jetzt nichts dabei. Wäre schön, wenn noch jemand etwas dazu sagen könnte.

Grüße

Es ist also problemlos möglich, dieses Jahr noch die
Steuererklärung für 2010 abzugeben?

Ja.

Und ist diese unabhängig
vom 31.5.?

Ja.

Gibt es dazu einen Paragraphen oder etwas, wo das
nachlesbar ist?

Ja, aber nicht direkt. § 169 AO z. B.

Ok, also bei ALG keine Steuer zurück. Wenn im Jahr 2012 nur
ALG bezogen wurde, in den Jahren davor aber gearbeitet wurde
und viele Fortbildungen, eine Beerdigung etc. abzusetzen wären
(auch Anwaltskosten im Rahmen der Erbsache?), muß dann, um
von den Jahren 2010 und 2011 etwas zurück zu bekommen, auch
die 2012er gemacht werden?

Nein, nicht um Erstattungen für die Vorjahre zu bekommen.

Aber AlG über 410 Euro pro Jahr verpflichtet zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr, hier also für 2012.

Wieso sagt der Steuerberater, wozu eine Person überhaupt eine
Steuererklärung abgeben wolle, wenn das Finanzamt es nicht
verlangt hat?

Das soll der StB mal selbst erklären, hier kann man dazu nur philosophieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald