Lohnsteuer Nachberechnung bei Gehaltserhöhung

Hallo,
mein Fall ist wie folgt:

  • es wurde vereinbart das nach der 4 Monatigen Probezeit das Bruttogehalt um 100€ angehoben wird.

Nun ist die Gehaltserhöhung wie vereinbart eingetreten, allerdings wird unter Steuer und Sozialversicherung ein Nachberechnung von 400 Euro aufgeführt.

Diese wird wie folgt aufgeführt:

Steuer-Brutto:
Lohnsteuer: x,68-
Kirchensteuer:
Soli: 0,28-

RV-Brutto: 400,00
AV-Brutto: 400,00
RV-Beitrag: xx,80
AV-Beitrag: x,00

Kann mir jemand erklären wie so hier eine Nachberechnung fällig wird?

Ich kann dies nicht so recht nachvollziehen.

Danke im voraus.

Also Sie haben nachträglich für 4 Monate 400 Euro zusätzlich bekommen? Dann müssten IMHO die 400 Euro als Einmalbezug versteuert werden. Das wäre etwas günstiger als die 400 Euro als laufenden Bezug zu versteuern.

Nun ist die Gehaltserhöhung wie vereinbart eingetreten,
allerdings wird unter Steuer und Sozialversicherung ein
Nachberechnung von 400 Euro aufgeführt.

Kann mir jemand erklären wie so hier eine Nachberechnung
fällig wird?

Warum sollte denn keine Nachberechnung fällig werden? Wie gesagt, als laufender Bezug wäre die Lohnsteuer noch etwas höher. Auf die Sozialversicherung wirkt sich das nicht aus, solange Sie unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegen.
Außerdem: Falls Sie im nächsten Jahr eine Steuererklärung machen, bekommen Sie zuviel gezahlte Steuern zurück.

Nicht ganz, es wurden keine 400 Euro nachträglich ausgezahlt, sondern lediglich das erhöhte Brutto Gehalt.

Die 400 € wurden lediglich bei SV-Brutto und AV-Brutto angegeben - bei Steuer Brutto wurde in der Nachberechnung spalte gar nichts angegeben. so das hieraus die o.g. RV und AV Beiträge für diese 400 Euro abgezogen wurden.

Daher ist noch immer nicht klar warum diese Nachberechnung angefallen ist.

also ich müsste raten. Ihr Brutto hätte so ausgesehen:

April: 2.000
Mai: 2.000
Juni: 2.000
Juli: 2.000
August: 2.500 (incl. 400 Euro Nachzahlung)
September 2.100

Dann hätten wir im August 2.100 normales SV-Brutto und 400 SV-Brutto aus Einmalzahlung. Beim Steuer-Brutto genauso. Falls das nicht so ist, lassen Sie sich von Ihrer Personal-Abteilung die Abweichung erklären.

Eben nicht, nehmen wir mal die fiktive Basis 2000 € Brutto:

April: 2000
Mai: 2000
Juni: 2000
Juli: 2000
August: 2100
September: 2100

Es wurden weiterhin nur die 100 € mehr und keine Nachzahlung in Höhe von 400 € ausgestellt.

Diese ominösen 400€ wurden lediglich für RV- und AV- Brutto aufgeführt, dem entsprechend wurden diese dann auch von den lediglich erhaltenen x+100€ abgezogen.

Das Bruttogehalt blieb bei 2100 und nicht wie angenommen 2500.

Dies ist mir nach wie vor nicht erklärlich.

Guten Tag.

Wie ist die Sache damals weitergegangen?
Hat sich das Geklärt?
Ich hätte gleich in der Buchhaltung nachgefragt.