Hallo, ich habe folgende Frage:
ein Freund von mir ist Taxifahrer und hat von seinem Arbeitgeber in unregelmäßigen Abständen einen steuerfreien Betrag für Dienstreisen auf der Lohnabrechnung gehabt. Bei einer Steuerprüfung ist festgestellt worden, dass dieses Geld hätte versteuert werden müssen. Jetzt verlangt sein Chef von ihm den Betrag für die Nachversteuerung. Mein Freund ist natürlich davon ausgegangen, dass seine Lohnabrechnung korrekt ist! Muss er das wirklich zahlen, und der (wohl in diesen Dingen nicht sehr kompetente ?) AG muss gar nichts? Wer kennt sich da aus? Wäre dankbar für Antworten, Gruss Bärbel
Moin Moin!
Grundsätzlich ist der AN = Dein Freund Steuerschuldner.
Für welche Jahre ist die Rückforderung?
Wurden Aufzeichnungen für die Dienstreisen gemacht?
Wenn nicht, merde!
Das Problem ist: Ne Ferndiagnose ist schwierig, bis unmöglich.
Von wann ist die Rückforderung?
cu
Ist jetzt bei einer Steuerprüfung beim AG durch die Prüferin gefunden worden, Aufzeichnungen wurden nicht gemacht - denke ich -, Nachforderung ist für die letzten drei Jahre…LG
Das mit den fehlenden Aufzeichnungen ist das Prob!
In Zukunft: Wer schreibt, der bleibt, oder so.
Hat Dein Freund für die letztn drei Jahre Steuererklärungen abgegeben?
cu
Ist jetzt bei einer Steuerprüfung beim AG durch die Prüferin
gefunden worden, Aufzeichnungen wurden nicht gemacht - denke
ich -, Nachforderung ist für die letzten drei Jahre…LG
Wenn der AG das Recht zur Ruckforderung hätte , dann würde er es
über die Lohnabrechnung wieder abziehen.
Er wollte sich und dem Fahrer ein paar Sozialabgaben und Steuern ersparen(illegal) aber den Fehler hat der AG gemacht un d somit muss er auch dafür gerade stehen.
in dem Geschäft läuft leider viel in der Grauzone. Ich habe da meine Erfahrungen.
Kann jetzt leider nicht So ausführlich antworten, da ich vom Handy aus im Urlaub aus Südafrika antworte.
Gruß U
Also grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für die korrekte Berechnung und Abführung der Lohnsteuer. Inwieweit der Arbeitgeber die Steuern vom Arbeitnehmer nachfordern kann, weiß ich nicht genau. Das fällt auch eher in den Bereich „Arbeitsrecht“. Ich gehe aber davon aus, dass der Arbeitgeber die Jahre-Lohnsteuerbescheinigung noch nachträglich ändern kann. Dann wird er dem Arbeitnehmer, solange er noch dort beschäftigt ist, die Nachforderung ohnehin vom laufenden Lohn abziehen. Insofern kann sich der Arbeitnehmer letztlich nur gerichtlich dagegen wehren. Und ob das dem laufenden Arbeitsverhältnis dienlich wäre, lasse ich mal dahingestellt.
Am besten, er spricht mit seinem Chef darüber und findet einen Kompromiss, z.B. dass jeder die Hälfte zahlt.
Hallo Bärbel,
für die korrekte Versteuerung ist der AG zuständig.
Er muss auch bei einer Außenprüfung nachversteuern,
wenn Fehler festgestellt werden. Er kann sich diese
Mehrsteuern aber vom AN wiederholen.
Der AG kann dem AN einen Pauschalbetrag für Reisekosten geben. Allerdings muss der MA aber auch RK in dieser Höhe haben, sonst ist der Zufluss ein geldwerter Vorteil. Abhilfe kann der AG schaffen, wenn er diese Beträge versteuert auszahlt, in gewissen Fällen ist auch eine Pauschalierung möglich.
Wenn bei einer Steuerprüfung nun also festgestellt wurde, das diese Beträge nicht steuerfrei waren, hatte der Bekannte wohl diese Aufwendungen nicht. Er sollte versuchen nachträglich einen Nachweis seiner Reisekosten zu machen und mit dem AG sprechen. Wenn die Steuerprüfung noch nicht abgeschlossen ist, kann man mit dem Prüfer eigentlich noch reden, ob er das nicht korrigiert. Ein Versuch ist es allemal wert.
Tina
Tina, ich vermute mal, dass es tatsächlich eine Zuwendung ist, um ggf. Steuern zu sparen, denn real sind „Reisekosten“ so nicht aufgetreten. Ich bin nicht sicher, ob die Prüfung noch ingange ist, denke aber, dass sie abgeschlossen ist. Im Moment warten wir einfach ab, was passiert, denn letzten Endes will mein Freund ja auch seinen Job behalten… Frdl. Gruss, Bärbel