Oh man
Hi!
Nachzahlung ist nicht!
Das ist korrekt - da hört es dann aber auch schon auf.
Jeder hat einen Steuerfreibetrag pro
Monat,
Das ist falsch, Freibeträge sind immer JAHRESfreibeträge.
Das, wovon Du hier sprichst, ist ganz gut hier erklärt.
Hat man also 5 Monate den Freibetrag nicht ausgeschöpft weil
der Verdienst darunter lag bekommt man bei der Steuererklärung
automatisch Geld zurück. Aber nur wenn man eine Erlärung
abgibt.
Ähm, und wenn man das ganze Jahr darunter bleibt?
Es hat nichts damit zu tun, dass man einen Freibetrag nicht ausgeschöpft hat, es geht darum, dass es sich um eine Jahressteuer handelt.
Bei der Erklärung wird das zu versteuernde Jahreseinkommen festgestellt und die darauf zu berechnenden Steuern.
Dann wird geschaut, was an monatlichen Lohnsteuerzahlungen quasi im voraus geleistet wurde, und die Differenz wird ermittelt.
Wenn hier im Fall 5 Monate von 800 e ausgegangen wird, bei Stkl. I also nichts an Steuern anfällt, anschließend von (sagen wir mal) monatlich 4000 € die Steuern berechnet werden, dann nimmt man ab dort bei der monatlichen Steuerberechnung an, dass 48000€ im Jahr an Einkommen erzielt werden.
Aber das wurde ja bereits erklärt.
Nachzahlen muss man nur wenn man bei der Steuererklärung
weitere noch nicht versteuerte Einkünfte erklären muss.
Nachzahlen muss man, wenn die auf Grundlage des Jahreseinkommens ermittelte Einkommensteuer höher ist als die geleisteten monatlichen Lohnsteuerzahlungen in Summe.
Dazu
ist man immer verpflichtet wenn das Einkommen (ausser
Lohn/Gehalt) über dem Freibetrag liegt. Zur Zeit ca. 8000
€/Jahr.
Auch das ist falsch.
Bezieht man nur bereits versteuerten Lohn/'Gehalt braucht man
keine Steuererkärung abgeben, verschenkt dann aber meistens
Geld.
Das ist korrekt, allerdings sind die hier
Stichwort: Pauschbeträge
in der Steuertabelle bereits berücksichtigt.
Gruß
Guido