Wenn ein Student (angemeldet als „Werkstudent“) zwei 400 Euro Jobs hat, die einzeln nicht die 400 Euro Grenze überschreiten, jedoch zusammengerechnet zwischen 450 und 650 Euro liegen (in der „Gleitzone“), wie ist dann der Rentenversicherungsbeitrag zu berechnen?
Lohnsteuerkarten Klasse I, bzw. VI liegen den Arbeitgebern vor.
Und kann die Lohnsteuer, die von Job Nr. 2 (mit Lohnsteuerkarte Kl. VI) abgezogen wird, nach der Steuererklärung zurückgefordert werden, wenn das Jahresgehalt nicht über 7.000 Euro liegt?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hinweise