Hallo nochmal,
Eine Nachfrage: Was heisst „in
die Stammdaten übernommen hat“?
Das ist kein steuerrechtlicher, sondern ein rein technischer Ausdruck: Die übliche Software bietet die Möglichkeit, aufgelaufene Lohnkontowerte bei Eintritt eines Arbeitnehmers von der LSt-Bescheinigung zu übernehmen. Dieses hat Einfluss auf Gehaltselemente, für die der LSt-Einbehalt über Jahrestabelle vorgenommen wird (13. Gehalt, Weihnachtsgeld…). Wenn der Arbeitgeber der gleiche war, führt das zum gleichen Ergebnis wie dieses Vorgehen.
Der Arbeitgeber war der
gleiche, nur dass ich vorher Teilzeit als Student und danach
Vollzeit bei ihm gearbeitet habe. Dementsprechend ist auf
meiner Lohnsteuerkarte der gesamte Bruttolohn eingetragen
(also 1.Halbjahr+2.Halbjahr). Lohnsteuer habe ich jedoch nur
für das zweite Halbjahr gezahlt. Dementsprechend (aufgrund des
insgesamt höheren Jahreseinkommens) könnte es doch nun zu
einer Nachzahlung kommen oder nicht?
Bei Arbeitsverhältnis 1-12 und LSt-Klasse I ohne Freibeträge wird üblicherweise der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber vorgenommen, mit der Abrechnung 12. In Deinem Fall ist dies offenbar nicht geschehen, sondern der „Ausgleich“ ist dadurch passiert, dass das Weihnachtsgeld im November über Jahrestabelle lohnversteuert wurde. In diesem Fall kann es zu geringfügigen Nachzahlungen kommen, aber ich glaube immer noch nicht recht daran.
Oder kann ich die
studentischen Einkünfte nun irgendwie wieder vom Gesamtbrutto
abziehen?
Nein. Diese Einkünfte waren nicht steuerfrei. Lohnsteuereinbehalt ist eine Vorauszahlung auf die ESt. Wenn keine LSt einbehalten wird, dann heißt das bloß, dass bei durchgehend 12 Monate lang gleichen Verhältnissen und wenn sonst keine anderen Einkünfte da sind, keine ESt festzusetzen wäre.
Wenn ich das nicht tue gibt mir das Elsterformular eine
Nachzahlung von ca. 60 EUR aus…
Vielleicht kriegen wir die ja weg:
Hast Du den AN-Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von der LSt-Bescheinigung in die Sonderausgaben übernommen?
Gibt es noch andere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, Unfallversicherung)?
Hast Du die Kirchenzugehörigkeit richtig ausgefüllt?
Wenn Du kirchensteuerpflichtig bist: Hast Du die einbehaltene KiSt bei den Sonderausgaben als „bezahlte KiSt“ eingetragen?
Wie siehts mit Aufwendungen für das Studium („Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf“) aus? Diplomarbeit?
Bist Du bei den N-Einkünften in der Nähe des Werbungskosten-Pauschbetrages 1.044 Euro, eventuell drüber?
Schöne Grüße
MM