Lohnsteuer-Rückerstattung oder Nachzahlung?

Hallo!

Eine Frage an die Experten (oder sonstige Wissende):

Ich habe im ersten Halbjahr 2001 neben meinem Studium gejobbt und in dieser Zeit ca. 10.000 DM verdient (ca. 1500/Monat). Von meinem Brottolohn wurde lediglich der Renten-Versicherungs-Pflichtbeitrag abgezogen und keine Lohnsteuer, da es ein studentischer Job (

Hallo Melanie,

eine besondere einkommensteuerliche Behandlung für die Einkünfte von Studenten gibt es nicht, auch nicht in 2001. Die Abzüge, die Du meinst, betreffen Krankenversicherung und ggf. Sozialversicherung. Ich hab grade noch einmal nachgeschaut, bei einem monatlichen Steuerbrutto von 1.500 DM und Steuerklasse I ohne Freibeträge ist es völlig korrekt gewesen, dass keine LSt einbehalten wurde.

Eine Nachzahlung ESt ist denkbar unwahrscheinlich. Wenn die Lohnkontowerte von Deiner LSt-Bescheinigung aus dem ersten Job durch den Arbeitgeber im zweiten Halbjahr nicht in seine Stammdaten übernommen worden sind, gibts eine Erstattung. Wenn er diese Werte vorgetragen hat, geht die Chose im für Dich ungünstigsten Fall +/- Null aus. Wie hast Du die 50 DEM Nachzahlung ausgerechnet?

Mach am besten eine mit entsprechender Software gestützte Vorab-Berechnung. Dann weißt Du vorher, was rumkommt, wenn Deine Erklärung so veranlagt wird wie Du sie reingibst.

Schöne Grüße

MM

Danke! Eine Rückfrage…
Hallo!

Vielen Dank für die Antwort. Eine Nachfrage: Was heisst „in die Stammdaten übernommen hat“? Der Arbeitgeber war der gleiche, nur dass ich vorher Teilzeit als Student und danach Vollzeit bei ihm gearbeitet habe. Dementsprechend ist auf meiner Lohnsteuerkarte der gesamte Bruttolohn eingetragen (also 1.Halbjahr+2.Halbjahr). Lohnsteuer habe ich jedoch nur für das zweite Halbjahr gezahlt. Dementsprechend (aufgrund des insgesamt höheren Jahreseinkommens) könnte es doch nun zu einer Nachzahlung kommen oder nicht? Oder kann ich die studentischen Einkünfte nun irgendwie wieder vom Gesamtbrutto abziehen?
Wenn ich das nicht tue gibt mir das Elsterformular eine Nachzahlung von ca. 60 EUR aus…

Danke nochmals für jegliche Antworten.

Gruß
Melanie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal,

Eine Nachfrage: Was heisst „in
die Stammdaten übernommen hat“?

Das ist kein steuerrechtlicher, sondern ein rein technischer Ausdruck: Die übliche Software bietet die Möglichkeit, aufgelaufene Lohnkontowerte bei Eintritt eines Arbeitnehmers von der LSt-Bescheinigung zu übernehmen. Dieses hat Einfluss auf Gehaltselemente, für die der LSt-Einbehalt über Jahrestabelle vorgenommen wird (13. Gehalt, Weihnachtsgeld…). Wenn der Arbeitgeber der gleiche war, führt das zum gleichen Ergebnis wie dieses Vorgehen.

Der Arbeitgeber war der
gleiche, nur dass ich vorher Teilzeit als Student und danach
Vollzeit bei ihm gearbeitet habe. Dementsprechend ist auf
meiner Lohnsteuerkarte der gesamte Bruttolohn eingetragen
(also 1.Halbjahr+2.Halbjahr). Lohnsteuer habe ich jedoch nur
für das zweite Halbjahr gezahlt. Dementsprechend (aufgrund des
insgesamt höheren Jahreseinkommens) könnte es doch nun zu
einer Nachzahlung kommen oder nicht?

Bei Arbeitsverhältnis 1-12 und LSt-Klasse I ohne Freibeträge wird üblicherweise der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber vorgenommen, mit der Abrechnung 12. In Deinem Fall ist dies offenbar nicht geschehen, sondern der „Ausgleich“ ist dadurch passiert, dass das Weihnachtsgeld im November über Jahrestabelle lohnversteuert wurde. In diesem Fall kann es zu geringfügigen Nachzahlungen kommen, aber ich glaube immer noch nicht recht daran.

Oder kann ich die
studentischen Einkünfte nun irgendwie wieder vom Gesamtbrutto
abziehen?

Nein. Diese Einkünfte waren nicht steuerfrei. Lohnsteuereinbehalt ist eine Vorauszahlung auf die ESt. Wenn keine LSt einbehalten wird, dann heißt das bloß, dass bei durchgehend 12 Monate lang gleichen Verhältnissen und wenn sonst keine anderen Einkünfte da sind, keine ESt festzusetzen wäre.

Wenn ich das nicht tue gibt mir das Elsterformular eine
Nachzahlung von ca. 60 EUR aus…

Vielleicht kriegen wir die ja weg:

Hast Du den AN-Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von der LSt-Bescheinigung in die Sonderausgaben übernommen?

Gibt es noch andere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, Unfallversicherung)?

Hast Du die Kirchenzugehörigkeit richtig ausgefüllt?
Wenn Du kirchensteuerpflichtig bist: Hast Du die einbehaltene KiSt bei den Sonderausgaben als „bezahlte KiSt“ eingetragen?

Wie siehts mit Aufwendungen für das Studium („Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf“) aus? Diplomarbeit?

Bist Du bei den N-Einkünften in der Nähe des Werbungskosten-Pauschbetrages 1.044 Euro, eventuell drüber?

Schöne Grüße

MM