Mal angenommen, jemand zahlt 200 EUR Lohnsteuer im Monat. Das mach auf´s Jahr 2400 EUR Lohnsteuer.
Er hat sich einen Freibetrag von 3024 EUR (Fahrtkosten)eintragen lassen.
Ist somit klar, dass dieser eine Lohnsteuernachzahlung machen muß? Oder kann man das anhand dieser beiden Beträge nicht sagen?
Hallo, wenn die Zahlen bzw. Angaben in der Steuer-
erklärung genau so lauten wie im Ermäßigungsantrag,
ist keine Nachzahlung zu erwarten. Evtl. sogar eine
Rückzahlung z.B. wegen Kirchensteuer und Spenden.
Wenn verheiratet, und ein Ehegatte hat gegenüber dem
Partner ein hohes Einkommen, muß bei Steuerkl. 3 u. 5
allerdings in der Regel mit einer Nachzahlung gerechnet
werden. Gruß
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Hallo, Ergänzung: Ich war davon ausgegangen, dass die
ersten 2o km anerkannt werden. Nach dem heutigen
Interview Becks im Fernsehen ist noch alles möglich.
Das würde heissen:
Absetzung:20km x 230 Arbeitstage x 30 Ct.=1380 Eu.
Bei einem angenommenen Steuersatz von 30%
(einschl.Kirchensteuer und Soli) ergibt sich
von 414 Euro, die nachzuzahlen wären. Gruß
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