Hallo und schon mal vielen Dank für die Hilfe.
Wenn eine Person aus Gründen der Aufname einer neuen Arbeitsstelle umzieht kann sie ja den resultierenden Umzug steuerlich geltend machen.
Wie verhält es sich, wenn diese Person zuerst während der Probezeit ein Zimmer nimmt und nur einen „kleinen“ Umzug durchführt und den zweiten „grossen“ Umzug nach Abschluss der Probezeit, nachdem die Person eine vollwertige Wohnung angemietet hat.
Kann diese Person beide Umzüge gelten machen, oder nur einen von beiden?
Wenn letzteres der Fall ist, stellt die Tatsache, dass der zweite Umzug zeitlich (z.B. 3 Monate) nach Antritt der neuen Arbeitsstelle erfolgt ist ein Problem dar?
Viele Grüsse,
Dominik