Lohnsteuer: Umzug in zwei Zügen

Hallo und schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Wenn eine Person aus Gründen der Aufname einer neuen Arbeitsstelle umzieht kann sie ja den resultierenden Umzug steuerlich geltend machen.

Wie verhält es sich, wenn diese Person zuerst während der Probezeit ein Zimmer nimmt und nur einen „kleinen“ Umzug durchführt und den zweiten „grossen“ Umzug nach Abschluss der Probezeit, nachdem die Person eine vollwertige Wohnung angemietet hat.

Kann diese Person beide Umzüge gelten machen, oder nur einen von beiden?
Wenn letzteres der Fall ist, stellt die Tatsache, dass der zweite Umzug zeitlich (z.B. 3 Monate) nach Antritt der neuen Arbeitsstelle erfolgt ist ein Problem dar?

Viele Grüsse,
Dominik

es geht nicht um Lohnsteuer, sondern um Einkommensteuer.

Kann beides geltend gemacht werden. Es muss nachgewiesen werden, dass beides beruflich veranlasst ist, z.B. wäre gut, wenn die 2.Wohnung näher am Arbeitsplatz wäre.

Hallo Barmer,

erst mal vielen Dank für die Antwort.

Vielleicht noch eine kurze Nachfrage:
Gehen wir mal davon aus, dass die betreffende Person die neue Stelle 2010 angetreten hat der grosse Umzug aber erst 2011 durchgeführt wurde.
Wie kann die Person dem Finanzamt mit dieser zeitlichen Differenz nachweisen, dass eine berufliche Veranlassung vorgelegen hat und nicht nur aus Spaß eine grössere Wohnung bezogen wurde?

Vielen Dank,
Dominik

Ich denke, es ist leicht nachzuvollziehen, dass man z.B. erst nach Ende der Probezeit eine große Wohnung sucht und dann noch etwas später umzieht.

Vielen Dank für Deine Hilfe.