Lohnsteuer und Einkommensteuer

Hallo,

kann mir jemand swagen ob es richtig ist das ich nach der Lohnsteuer später auch noch Einkommensteuer zahle muss. Konkreter Fall: Ich bin selbstständig und habe noch eine Anstellung. Für die Anstellung zahle ich ja Lohnsteuer. Und später nochmal für das gesamte Einkommen Einkommensteuer. Also auch nochmal für mein Gehalt wo ich eh schon Lohnsteuer bezahlt habe.

Das ist richtig. Sie müssen auf Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen ESt zahlen. Sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeiter werden dazu herangezogen. Ferner noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit (Freiberufler), Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen (Zinsen) und sonstige Einkünfte (z. B. Renten).

Wenn es Sie beruhigt: Die Lohnsteuer ist quasi ein Abschlag auf die Einkommensteuer, genauso wie z.B. die Kapitalertragsteuer auf Zinsen. Diese schon gezahlte Steuer wird also voll angerechnet, so dass Sie nur noch die Einkommensteuer für Ihren Gewerbebetrieb nachzahlen müssen. Positiver Nebeneffekt: Wenn Sie Verlust im Gewerbebetrieb machen, bekommen Sie zusätzlich etwas von Ihrer Lohnsteuer zurück.

Hallo,

richtig ist, dass für das Angestelltenverhältnis Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt wird. Richtig ist auch, dass für die selbständige Tätigkeit Steuern bezahlt werden müssen.

Bei der Einkommensteuererklärung wird zum einen das Gehalt als Einnahme angegeben, zum anderen muss für die selbständige Tätigkeit eine sog. Einnahmenüberschussrechnung (=EÜR) abgegeben werden. Aus diesen beiden Einkunftsarten wird die abzuführende Steuer berechnet.

Da bei der Einkommensteuererklärung jedoch die Zahlungen vom Arbeitgeber angegeben werden müssen, werden diese wie Anzahlungen behandelt - daher findet keinerlei Doppelbesteuerung statt.

Grüße,
Bea

Danke für die Info werde das beim Steuerbescheid überprüfen. Habe nämlich das Gefühl das da was falsch läuft. Schöne Grüße

HALLO, GANZ KURZ ZU DER FRAGE.

DU ZAHLST IN DEINEM FALL EINKOMMENSTEUER plus SOZU plus
evtl. Kirchstensteuer.

ABER… DIE EINKOMMENSTEUER IST DIE STEUER, DIE AUF
DEINE GANZEN STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMEN, ABZÜGLICH
VON WERBUNGSKOSTEN, SONDERAUSGABEN z.B. ALTERVORSORGEAUFWENDUNGE, KRANKENKASSENBEITRAÄGEN, P?FLEGEVERSIHERUNGSBEITR’GEN UND…EVTL NOCH ANDEREN
ABZUGSBERECHTIGEN BETRÄGEN FÜR DAS EINKOMMEN AUS
DER NICHTELBSTÄNDIGEN ARBEIT (ARBEITSLOHN-GEHLAT) UND
DEM ABZUG VON BETRÄGEN AUS DER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT.

Die Lohnsteuer ist NUR eine vorab gezahlte Steuer,
die der Arbeitgeber monatlich vom Brutto abzieht.
Diese LOHNSTEUER wird aber auf das zu versteuerende
GESAMTEINKOMMEN nach den u.a. genannten ABzügen
angerechnet. Das heisst:Insgesamt hast du im Kalenderjahr z.b. 20.000 Brutto aus der Beschäftigung
erzielt. Hiervon werden genannte Abzugsbeträge abgerechnet, so dass z.B. 15000 Euro zu versteuerendes
Einkommen dabei herauskommen. Zusätzlich hast du
Einnahmen aus der Selbständigkeit von z.B. 10.000 Brutto. Davon sind auch bestimmte Abzüge abzusetzen.
Danach ergibt sich z.B. 15000 plus z.B. 7000 zu versteuerendes Einkommen aus der Selbständigkeit,
für die im Jahresverlauf noch keine Steuer entrihtet
wurde.

Dann hättest du 15000 plus 7000 ist 22000 zu versteuerndes Einkommen insgesamt.
Hiervon wird die bereits einbehaltende Lohnsteuer
abgezogen (als Beispiel 3000 Euro) so dass du dann
noch von der Einkommensteuer für 22000 (z.B. 3500 Euro)
noch 500 Euro Steuer nachzahlen müsstest.

Oder die Steuer (Einkommensteuer für 22000 )ist lt.
der Grundtabelle oder Splittingstabelle-je nach Familienstand 2500 Euro. Da du aber bereits über den
Lohnsteuerabzug in den einzelnen Monaten 3000 gezahlt hast, würdest du 500 Euro Steuer erstattet bekommen.

Diese Zahlen und die dazugehörugen Steur sind nur ein
Beispiel und stimmen nicht mit der wirklichen Steuer
überein.

Also noch einmal ganz kurz: Du zahlt pro Kalenderjahr
Einkommensteuer auf alle deine Einkünfte. Die aber
bei dem monatlichen Arbeitslohn(Gehalt) einbehaltende
Lohnsteuer wird voll angerechnet.

Wenn noch Fragen sind, beantworte ich sie gerne.

Gruss Helmut5

hallo,
die lohnsteuer ist quasi eine vorauszahlung der einkommenssteuer. bei der einkommensssteuererklärung wird dann festgestellt, ob was nachzuzahlen ist oder ob du zuviel bezahlt hast. (rückzahlung: weite wege zur arbeitsstelle, hohe außergewöhnliche belastungen krankheitskosten, beerdigungskosten, wenn man nichts geerbt hat).

lg

maria

Hallo,
die Lohnsteuer die jeden Monat beim Einkommen abgezogen wird ist als a`kontozahlung zu verstehen.
Mit der ESt-Erklärung erfolgt die Abrechnung. Wurde während des Jahres zu viele Lohnsteuer in Abzug gebracht, gibt es eine Einkommensteuererstattung, ansonsten eine Nachzahlung !
Dieter

Hallo Kellnergonzo,
die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber dierekt vonm Brutto-
verdienst abgezogen und ans Finanzamt abgeführt. Zum
Jahresende ist jeder Steuerzahler verpflichtet eine
Einkommensteuererklärung abzugeben. Hier wird nach Ab-
zug aller Werbungskosten, Sonderausgaben etc, die zuviel
gezahlte Lohnsteuer (Einkommensteuer) zurückgezahlt.Im
Prinzip ist die Lohn- auch gleich Einkommensteuer.
Bei Selbstständigen ist es meist so, das Einkommensteuervorauszahlungen geleistet werden und diese dann mit dem tatsächlichem Gewinn aus Gewerbe-
betrieb verrechnet werden, auch hier wird die zuviel gezahlte Vorauszahlung zuück erstattet. Anders hat man
zu wenig gezahlt muß nachgezahlt werden.
Wie bei Ihnen wird die gezahlte Lohnsteuer mit dem
gesamten Einkommen verrechnet, d.h. hat man zu wenig
gezahlt, muß nachgezahlt werden, hat man zuvielge-
zahlt gibt es eine Erstattung. Bei Ihnen wird die ge-
zahlte Lohnsteuer mit der insgesamt anfallenden Ein-
kommensteuer verrechnet, d.h. sie zahlen nicht zweimal
Lohnsteuer sondern nur für die Differenz.

Grüße tilgba

Hallo,

also du zahlst erst Lohnsteuer und wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst Einkommensteuer auf die die gezahlte Lohnsteuer angerechnet wird.

Hallo Kellnergonzo,

die Einkommensteuer besteuert dein komplettes Einkommen, Nicht-Selbständige Tätigeit (angestellt), selbständig Tägig, Mieteinnahmen, etc.
Am Jahresende hast du ein gewisses Einkommen, das dann besteuert wird. Die voraussichtliche Zahllast kann ich dir leider nicht sagen, aber die gezahlte Lohnsteuer wird dir darauf angerechnet.

Als Single, verheiratet, mit oder ohne Kind, aussergewöhnliche Belastungen, etc. spielen da auch eine Rolle.

Ich hoffe, ich habe dir das alles verständlich machen können.

Hallo,

die LSt ist die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber abführt. Und zwar nur für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Alle anderen steuerpflichtigen Einkünfte werden im Rahmen der Steuererklärung erfasst. Abzüglich der Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt, für das dann die Einkommensteuer festgesetzt wird.
Als „Quasi“-Vorauszahlung auf die ESt wird die einbehaltene Lohnsteuer angerechnet.

Grüße
hjs

Hallo Kellnergonzo,

die Antwort lautet ja und nein. Natürlich musst du alle deine Einkünfte versteuern. Aber du zahlst natürlich nicht zweimal auf die gleichen Einkünfte Lohn- und Einkommensteuer.

Das Problem ist, dass man bei einer Konstellation aus Selbständigkeit und Anstellung gerade am Anfang viel zu geringe Lohnsteuerabschläge zahlt.

Beispiel: Du hast folgende Bruttoeinkünfte im Jahr:
20.000 € Anstellung
10.000 € Selbständigkeit

Dann zahlst du von deinem Lohn vorab über den Lohnsteuerabzug maximal 2.700 € Steuern. Für die Selbständigkeit zahlst du vorab gar nichts.

Am Ende des Jahres musst du nun deine Einkünfte durch die Abgabe einer Steuererklärung versteuern.
Nun wäre es leicht zu sagen, die 20.000 € sind ja schon versteuert worden; jetzt versteuere ich noch die 10.000 € (darauf entfallen 315 € Steuern).

Allerdings werden die Einkünfte nicht getrennt besteuert, sondern die Summe der Einkünfte ist für die Ermittlung des Steuersatzes entscheidend.
Also musst du Einkünfte von insgesamt 30.000 € versteuern.
Einzeln versteuert hätte die Steuerlast 3.015 € betragen; für 30.000 € in der Summe beträgt sie jedoch 5.625 €. Grund hierfür ist die Progression bei den Steuersätzen: Je höher deine Einkünfte sind, desto höher ist auch der fällige Steuersatz.

So entsteht der Effekt der hohen Steuer-Nachzahlungen. Übrigens wird deine bereits abgeführte Lohnsteuer natürlich von der Steuerschuld abgezogen, denn die hast du ja bereits beglichen:
zu zahlen: 5.625 €
bereits gezahlt: 2.700 €
bleiben zu zahlen: 2.925 €

Diese Vorgehensweise (Besteuerung der Summe der Einkünfte) ist letztlich nur fair, denn man wird so genauso behandelt wie jemand, der die 30.000 € in einer Anstellung verdient - es soll schließlich keinen Unterschied machen, woher das Einkommen kommt; nur die Höhe ist für die anfallende Steuer relevant.

Ich hoffe, diese Antwort hilft dir weiter.
Viele Grüße
tinastar

PS: Falls dich die hohen Steuerwerte in meiner Beispielrechnung erschrecken - keine Sorge, in meinem Beispiel sind weder Arbeitnehmerpauschbeträge noch Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten der Selbständigkeit oder die Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge berücksichtigt. Die tatsächlichen Werte fallen also deutlich niedriger aus. Mit dem Beispiel wollte ich nur den Progressionseffekt verdeutlichen…

Hallo,

definitiv zahlst Du nicht 2x für das gleiche Einkommen. Die vom Arbeitgeber eingehaltene Lohnsteuer gibst Du ja in der Einkommensteuererklärung an. Sollte dies zuwenig gewesen sein, dann kommt noch eine Nachzahlung auf Dich zu. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gibt man ebenso in der Einkommensteuererklärung an und zahlt Einokmmensteuer auf den Gewinn (also Umsatz minus Kosten).

Gruß, Pauline

Hallo,
nein, Du bezahlst auf keinen Fall zweimal Steuer.
Deine Einkünfte aus unsebständiger Arbeit und selbständiger Arbeit werden zwar in einer Einkommen-
steuererklärung zusammen gerechnet, aber Deine gezahlten Lohnsteuer werden von der Gesamtsteuer abgezogen und Du musst nur noch den Rest zahlen.
Diese Abrechnung wird im Einkommensteuerbescheid genau aufgebröselt.
Gruß Leonara

Danke an tinastar33 für diese plausible Erklärung !
Wer Geld spart und zusätzlich anderweitig investiert, ist damit der Dumme, wenn dieser Betrag über 410 € hinausgeht.
Denn durch die Progression werden einem - bezogen auf die ZUSÄTZLICHEN Einkünfte - über das Doppelte wieder weggenommen :

Aus 20.000 € Einkommen waren 2.700 € Lohnsteuer zu entrichten, und wenn dann halb soviel an sonstigen Einkünften hinzukommt, dann sind dafür zusätzliche 2.925 € fällig; das sind 225 € mehr als die ganze Lohnsteuer.
Nur sind die zusätzlichen 10.000 € nicht „vom Himmel gefallen“, sondern meist dadurch entstanden, daß der Monatslohn nicht einfach verplempert wurde, sondern Geld jahrelang gespart und dann investiert wurde, um schließlich eben Zusatzeinkünfte zu bringen.
Wer von 20.000 € Jahresgehalt jährlich 1/4 = 5000 € spart und damit nach 10 Jahren 50.000 € beisammen hat, um davon dann 5 % Gewinn oder eben zusätzliche Einnahmen i.H.v. 2.500 € zu bekommen, ist der Depp, weil er diese dann wieder versteuern muß … während der andere den Nettolohn komplett verbraucht hat und ihn so auch nicht nochmal versteuern mußte.