Liebe Gemeinde,
man stelle sich folgendes vor: ein Ehepaar, beide berufstätig, wird nach 5/3 versteuert. Die Lohnsteuerklasse wird wg. der über Weihnachten anfallenden Zusatz-Schichten ( und der damit einhergehenden hohen Vergütung )der Ehefrau fristgerecht( und nur für den Monat Dezember) in 4/4 gewechselt.Damit ist für den Dezember ein höherer Netto-Lohn zu erwarten gewesen.
Nun rechnet der AG die geleisteten Mehrschichten erst mit der Januar-Lohnabrechnung ab, wo die Lohnsteuerklasse für die Frau wieder die 5 war. Das hat zur Folge,daß die volle Besteuerung die Zusatzschichten bzw. den daraus erzielten Mehrlohn nahezu wieder hinfällig macht.
Frage:
Die Mehr- Leistung wurde doch im Dezember bereits gebracht , darf dann die Abrechnung unter steuerrechtlich geänderten Voraussetzungen erfolgen ? Kann man den AG nicht dazu zwingen die geleistete Mehrarbeit ex-post aufgrund der Steuerbasis Dezember abzurechnen ?
Wie sehr ihr das ?
LG
Goldfinger