Lohnsteuer und Übergangsgebührnisse Bundeswehr

Hallo,

als ehemaliger Zeitsoldat habe ich die letzten drei Jahre noch Übergangsgebührnisse erhalten. Diese wurden mit Steuerklasse 6 versteuert weil ich meine normale Steuerkarte ja bei meinem Arbeitgeber abgegeben hatte. Nun zum eigentlichen Problem.
Ich muss hab die letzten beiden Jahre Steuern nachzahlen müssen (letztes Jahr 200 Euro) und in diesem Jahr nun wieder (500 Euro, obwohl ich zwischendurch umgezogen bin und nun fast dreifache Wegstrecke zur Arbeit habe). Angeblich soll man doch beim Steuerausgleich die gezahlten Steuern für die Klasse 6 wieder zurückerhalten, zumindest teilweise.
Ansonsten habe ich eine relativ normale Steuererklärung paar Versicherungen, die Fahrtkosten, nichts dramatisches also.

Kennt einer von euch das Problem oder noch besser eine Lösung dafür?

Wäre euch ewig dankbar.

mfg
germanknight

Hallo,

Ich muss hab die letzten beiden Jahre Steuern nachzahlen
müssen (letztes Jahr 200 Euro) und in diesem Jahr nun wieder
(500 Euro, obwohl ich zwischendurch umgezogen bin und nun fast
dreifache Wegstrecke zur Arbeit habe). Angeblich soll man doch
beim Steuerausgleich die gezahlten Steuern für die Klasse 6
wieder zurückerhalten, zumindest teilweise.
Ansonsten habe ich eine relativ normale Steuererklärung paar
Versicherungen, die Fahrtkosten, nichts dramatisches also.

Kennt einer von euch das Problem oder noch besser eine Lösung
dafür?

Das Problem liegt daran, dass die Steuertabelle bei niedrigen Einkommen stark progressiv ansteigt. Das bedeutet je mehr man verdient um so höher ist die Steuer prozentual.

Ein Beispiel:

Bruttolohn Steuerklasse 1: 20.600,00 €
Bruttolohn Steuerklasse 6: 2.400,00 €

Einkommensteuer für 20.600,00 €: 3.021,00 €
Einkommensteuer für 23.000,00 €: 3.689,00 €

Differenz 668,00 € das entspricht 27,83% für 2.400,00 € obwohl der ESt-Steuersatz für 20.600,00 € 14,67% und für 23.000,00 € 16,04% beträgt. An diesem Beispiel sieht man, wie stark die Progression beim Einkommen ansteigt. Obwohl die Steuerklasse 6 ebenfalls ein sehr hohen Steuersatz hat, reicht dieser dann doch nicht aus, um die Differenz auszugleichen.

Eine Lösung um das Problem zu vermeiden fällt mir leider nicht ein.

Grüßle Soni

Danke schonmal für diese schnelle Antwort.

Wie kommt es aber dann zu den Nachzahlungen?

Ich zahle ja schon die Steuern übers Jahr. Den niedrigen Satz für die eine den hohen Satz für die andere Karte.

Und was ist dran an dem Gerücjt wegen der Rückzahlung eines Teils von den Steuren in der Klasse 6.

cu
gk

Hi !

Bei allen Steuer-Erklärungen, die ich bisher vorbereitet habe und bei denen die Steuerklasse 6 im Spiel war, kam es zu Erstattungen.

TIPP: Such mal einen Lohnsteuerhilfeverein auf. Die können mit ziemlicher Sicherheit sehr schnell das Problem entlarven und auch dir zu deiner Erstattung verhelfen.

Da für eine genauere Beurteilung die entsprechenden Zahlen von den Lohnsteuerkarten notwendig sind, eine Auswertung mit diesen Zahlen aber als unzulässige Steuerberatung anzusehen wäre, bleibt nur der oben genannte Rat.

BARUL76

Danke für den Rat.
Ich bin bei so einem Steuerverein aber vielleicht macht die Dame ja was vekehrt. Ich kenne sonst nämlich niemanden der was nachzahlt. Ich werde das Ganze mal noch von anderer Seite prüfen lassen.

cu
gk

ich kenn einen
Hi,

sorry aber ich kenn das aus einer Steuererklärung, die ich mal erstellt habe. Ich habe mir bestimmt 20 mal die Augen gerieben und nachgerechnet, aber es war tatsächlich so.

Wie schon gesagt es liegt an dem wahnsinnigen Anstieg der Steuerprogression! (siehe mein Bespiel)

Grüßle Soni

PS: Aber natürlich kannst Du die Sache trotzdem mal Überprüfen lassen, sei dann nachher bloss nicht enttäuscht.

Übergangsgebührnisse führen zu Steuernachzahlung!
Hi Soni!

Wollte mir zu Anfang nicht die Mühe machen, die Höhe der Übergangsbebührnisse zu ermitteln. Aufgrund deiner Aussagen wollte ich dennoch mal tiefer in die Materie einsteigen. Dabei musste ich folgende für mich sehr erstaunliche Erkenntnis machen: Deine Aussagen sind nicht nur bei geringem Bezug auf Klasse IV richtig, sondern scheinen schon fast generell zu gelten.

Folgenden Weg hab ich jetzt mal beschritten:
hab im Soldatenversorgungsgesetz den § 11 Abs. 2 Satz 4 gefunden. Dort heißt es:

„Übergangsgebührnisse betragen 75 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats; war ein Soldat auf Zeit im letzten Monat ohne Dienstbezüge beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt, gelten als Dienstbezüge die dem letzten Dienstgrad entsprechenden Dienstbezüge.“

Da nach 12 Jähriger Dienstzeit bei der Bundeswehr folgende Dienstgrade errecicht sind:

Mannschaften (M): mindestens Stabsgefreiter
Unteroffiziere (U): mindestens Oberfeldwebel
Offiziere (O): mindestens Hauptmann

ergibt das aus Anlage I (§ 20 Abs. 2) in Verbindung mit Anlage IV (§ 20 Abs. 3) zum Bundesbesoldungsgesetz folgendes letztes Monatsgehalt:
M = A5 ca. € 1.900
U = A7 ca. € 2.000
O = A11 ca. € 2.700.

Wenn wir diese Zahlen (75%) mal einer Lonsteuerklasse 6 unterziehen, kommt dabei zwangsläufig (unter den im Eingangsfall genannten Voraussetzungen: keine anderen Einkünfte als § 19 EStG, keine weiteren Werbungskosten) eine Nachzahlung zu Stande.

Nur kurz ein Beispiel unter Berücksichtung eines Mannschaftsdienstgrades (Offiziersdienstgrades):
Klasse I: Arbeitslohn 15.000 LoSt darauf 739 (739)
Klasse IV: Arbeitslohn 17.100 (1.900 x 0,75 x 12) LoSt darauf 4.510
(24.300 = 2.700 x 0,75 x 12 darauf LoSt 7.338)

Bei der Veranlagung wären somit Anzusetzen
Einnahmen: 32.100 (39.300)
-Werbungskosten: 920 (920)
=Einkünfte: 31.180 (38.380)
-Sonderausgaben: 2.037 (Vorsorge 2.001 und Pauschale 36)
=EInkommen = zu versteuerndes Einkommen: 29.143 (36.343)

Die Einkommensteuer darauf beträgt € 5.676 (8.173). Bei Vorauszahlungen in Höhe von 5.249 (8.077) ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von € 427 (96).

Ich muss zugeben, für mich eine unglaubliche Erkenntnis.

Und das eigentlich tragische an dieser Situation ist dann noch, dass man sich nicht mal der Veranlagung entziehen kann, da nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG eine Amtsveranlagung vorgesehen ist.

BARUL76

1 Like

Das ist ja echt der Hammer.

Deine Zahlen stimmen ungefähr. Werde also wohl nicht um die Nachzahlung rumkommen.
Vielen vielen Dank für deine Hilfe. Sternchen wert!

Ehrlich gesagt finde ich es aber ne Sauerei, aber das trifft sicher auf vieles in Sachen Steuern zu. Hätte ich mich lieber 3 Jahre daheim auf die Couch gelegt. Dann hätte ich massig Spritkosten gespart, meine ruhe gehabt und kaum Steuern gezahlt.

Da sag ich mal Danke Deutschland, ich wandere aus!

cu
gk