Servus David,
die Abgabe einer Steuererklärung ist in jedem Fall dann verpflichtend, wenn neben den Arbeitseinkünften Nebeneinkünfte von über 410 EUR angefallen sind. Ebenso, wenn ausländische Einkünfte vorliegen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens freigestellt sind. Erklärungspflicht besteht auch dann, wenn Einkünfte aus mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig erzielt wurden oder Personen mit einer Altersversorgung zusätzliche Arbeitseinkünfte hatten. Ebenso bei Ehegatten, wenn einer von ihnen im Jahr ganz oder teilweise Verdienste nach der Steuerklasse V oder VI bezogen hat. Hat sich der Familienstand im Laufe des Jahres durch Heirat, Getrenntleben, Tod des Ehegatten oder Scheidung, geändert, muss ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Außerdem musst du auch eine Steuererklärung abgeben, wenn du auf deiner Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen hast lassen (z.B. wenn du täglich 200km zur Arbeit fährst, entstehen dir immense Kosten übers Jahr - dafür kannst du dir dieses schon am Jahresanfang „gutschreiben“ lassen und dein Arbeitgeber darf dir weniger Steuern abziehen. Das Finanzamt möchte dann aber eine Bestätigung, dass du auch tatsächlich das ganze Jahr die 200km täglich gefahren bist (und nicht plötzlich in einer Filiale die 500m von deiner Wohnung entfernt ist, arbeitest) - hierzu ist eine Steuererklärung fällig die bis 1. Juni (wg. Feiertag am Mo. - sonst 31.05.) diesen Jahres abzugeben ist.
Solltest du all das Vorgenannte nicht haben, ist deine Steuererklärung nur ein „Antragsveranlagung“ und mit der hast du zwei Jahre Zeit.
Grüße
Andi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]