Lohnsteuer vs einkommenssteuer

hallo, wwwler,

folgende frage: wo liegt die einkommensgrenze ab der man einkommenssteuer und
keine lohnsteuer mehr zahlen muss? interessant sind für mich die zahlen für das
jahr 2002. „man“ hat gehört, dass die einkommenssteuer 2002 bis spätestens 31.
mai 2004, also montag, abgegeben werden muss. ist das so richtig?

danke für eure antworten,

david

hallo, wwwler,

folgende frage: wo liegt die einkommensgrenze ab der man
einkommenssteuer und
keine lohnsteuer mehr zahlen muss?

hallo,

einkommensteuer und lohnsteuer sind im prinzip das gleiche - die lohnsteuer wird vom gehalt einbehalten - ist lediglich eine andere bezeichnung für die einkommensteuer…der grundfreibetrag ist in 2002 bei 7.235,00 euros (ledige) - danach gehts mit einkommensteuer los…

interessant sind für mich

die zahlen für das
jahr 2002. „man“ hat gehört, dass die einkommenssteuer 2002
bis spätestens 31.
mai 2004, also montag, abgegeben werden muss. ist das so
richtig?

  • nein, antragsveranlagung (freiwillig) bis spätestens 31.12.2004

danke für eure antworten,

bitte, gruß inder

david

noch eine frage…
hallo, inder,

danke für deine antwort. noch eine frage zum verständnis, man muss also nicht
zwingend bis montag seine steuererklärung für 2002 abgeben, sondern hat - ohne
antrag oder ähnliche fallstricke- zeit bis ende 2004?

danke und ein schönes wochenende,

david

ps: mit deiner antwort hast du jemandem das wochenende gerettet…

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Servus David,

die Abgabe einer Steuererklärung ist in jedem Fall dann verpflichtend, wenn neben den Arbeitseinkünften Nebeneinkünfte von über 410 EUR angefallen sind. Ebenso, wenn ausländische Einkünfte vorliegen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens freigestellt sind. Erklärungspflicht besteht auch dann, wenn Einkünfte aus mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig erzielt wurden oder Personen mit einer Altersversorgung zusätzliche Arbeitseinkünfte hatten. Ebenso bei Ehegatten, wenn einer von ihnen im Jahr ganz oder teilweise Verdienste nach der Steuerklasse V oder VI bezogen hat. Hat sich der Familienstand im Laufe des Jahres durch Heirat, Getrenntleben, Tod des Ehegatten oder Scheidung, geändert, muss ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Außerdem musst du auch eine Steuererklärung abgeben, wenn du auf deiner Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen hast lassen (z.B. wenn du täglich 200km zur Arbeit fährst, entstehen dir immense Kosten übers Jahr - dafür kannst du dir dieses schon am Jahresanfang „gutschreiben“ lassen und dein Arbeitgeber darf dir weniger Steuern abziehen. Das Finanzamt möchte dann aber eine Bestätigung, dass du auch tatsächlich das ganze Jahr die 200km täglich gefahren bist (und nicht plötzlich in einer Filiale die 500m von deiner Wohnung entfernt ist, arbeitest) - hierzu ist eine Steuererklärung fällig die bis 1. Juni (wg. Feiertag am Mo. - sonst 31.05.) diesen Jahres abzugeben ist.

Solltest du all das Vorgenannte nicht haben, ist deine Steuererklärung nur ein „Antragsveranlagung“ und mit der hast du zwei Jahre Zeit.

Grüße

Andi

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Hallo David,

Lohnsteuer und Einkommenssteuer sind nicht das gleiche.

Einkommenssteuer sind alle zu versteuerenden Einkommesarten zusammen. Eben alles woraus du Einkommen beziehst.
Lohnsteuer ist die Steuer die auf nichtselbstständige Arbeit bereits im Voraus vom Arbeitgeber abgeführt wird.
Bei der Masse der Menschen ist es bei der EK-Erklärung natürlich der größte Posten.

Gruß Ivo

Hallo David,

Lohnsteuer und Einkommenssteuer sind nicht das gleiche.

…hallo,

ich schrieb „im prinzip“ - lohnsteuer ist nur eine andere bezeichnung für die einkommensteuer - es gibt bei der veranlagung keine unterscheidung bez. der steuer für verschiedene einkunftsarten - ist alles einkommensteuer…der fragesteller hatte m.e. ein problem mit den beiden begriffen und dachte es würde sich um unterschiedliche steuerarten handeln…was ja jetzt geklärt wäre…

gruß inder

ich schrieb „im prinzip“ - lohnsteuer ist nur eine andere
bezeichnung für die einkommensteuer - es gibt bei der
veranlagung keine unterscheidung bez. der steuer für
verschiedene einkunftsarten - ist alles
einkommensteuer…der fragesteller hatte m.e. ein problem
mit den beiden begriffen und dachte es würde sich um
unterschiedliche steuerarten handeln…was ja jetzt geklärt
wäre…

Man könnte auch sagen, die Lohnsteuer ist eine Unterart der Einkommensteuer. Sie ist eine Art der Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer.

Gruß

Jens