Ich habe mein Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber mit Wirkung zum 31.12.2010 beendet. Vertraglich ist eine Abfindungszahlung für den 15.01.2011 vereinbart. Ab Januar 2011 bin ich erst einmal arbeitslos.
Mein AG möcht mir jetzt für die Berechnung des Lohnsteuerabzuges am 15.01.2011 für 2011 ein fiktives Jahreseinkommen i.H. meines Einkommens in 2010 zugrunde legen und argumentiert, ich müsse mir die Differenz dann in meiner Einkommensteuererlärung für 2011 wieder holen. Ist die Zugrundelegung dieses fiktiven Einkommens richtig, obwohl ich in 2011 vermutlich kein neues Beschäftigungsverhältniss eingehen werde ?
Oder kann mein (Noch.) Arbeitgeben mir die Abfindung nicht ohne Abzug von Lohnsteuer auszahlen, da ich zum Zeitpunkt der Auszahlung ja gar kein Arbeitnehmer mehr bin ? (Im Aufhebungsvertrag ist hierzu nichts geregelt).
Wäre prima, wenn sich hier jemand auskennen würde.
Besten Dank
Ob Sie Arbeitnehmer sind oder nicht ist eher nebensächlich. Natürlich muss aus der Abfindung Lohnsteuer einbehalten werden. Die Steuer kann aber i.d.R. aus der normalen Tabelle errechnet werden. Ein „fiktives“ Einkommen muss hier nicht zugrunde gelegt werden.
Zuviel gezahlte Steuer können Sie mit der Steuererklärung zurückbekommen.
Bei Abfindungszahlungen gilt das Zuflussprinzip, d.h. die Besteuerung im Jahr des Zuflusses. Wenn Du im Januar noch Gehalt erhalten würdest, würde dem ja auch nicht das Gehalt von 2010 zugerechnet. Mit der Argumentation des Arbeitgebers könnte dieser fiktiv auch gleich 100.000 EUR Gehalt mehr ansetzen … Also hat er die Abfindung wie normales Arbeitseinkommen zu besteuern. Denn ob die Fünftelregelung gilt, kann er nicht wissen. Siehe auch http://www.abfindunginfo.de/zusammenballung.htm
leider, ich kann dir nicht weiterhelfen
ich bin selbst auf hilfesuche