Lohnsteuerabzug bei kurzfristig Beschäftigten

Hallo,

Folgende Konstellation erscheint mir fraglich:

A arbeitet 10Stunden lang für B und wird hierfür unter Vorlage der Lohnsteuerkarte als kurzfristig beschäftigt angemeldet.
Hinterher zieht B 19% Lohnsteuer ab.
Zu Recht?

LG
DL

Servus,

das hängt davon ab, wie viel bezahlt worden ist für den einen Tag, und welche Lohnsteuerklasse auf der LSt-Karte steht, welche Freibeträge eingetragen sind etc.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich rate mal mit:

Die 10 h sind in 1 oder 2 Tagen angefallen und aufgrund eines vorzeitigen Austritts ist der Verdienst vom AG dann auf 30 Tage hochgerechnet worden, wobei dann die 400-Euro-Grenze überschritten wurde, weshalb pflichtig abgerechnet wurde?

Zu diesem Thema: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Keine_Ueb…

VG
EK