Muss man bei der Lohnsteuererklärung neben dem steuerpflichtigen Verdienst auch den zwar angemeldeten aber lohnsteuerfreien Verdienst für die Ermittlung der Lohnsteuerrückerstattung angeben?
N-Einkünfte in der ESt-Erklärung
Servus,
das kommt darauf an, warum keine Lohnsteuer einbehalten wurde.
(a) Wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, die durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wurde, braucht nichts davon erklärt werden.
(b) Wenn es sich um eine Beschäftigung handelte, die regulär abgerechnet wurde, aber der Lohn war so gering, dass keine Lohnsteuer einzubehalten war, gibt es eine Lohnsteuerbescheinigung, auf der das Steuerbrutto und der Lohnsteuereinbehalt Null draufstehen. Die Werte aus dieser Lohnsteuerbescheinigung müssen erklärt werden. - Hinweis: Bei Lohnsteuerklasse I wird bis ungefähr 920 € im Monat keine Lohnsteuer abgezogen, bloß die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge. Da gibt es dann aber eine Lohnsteuerbescheinigung, wo das alles draufsteht.
© Wenn es sich um eine Beschäftigung im Rahmen eines scheinselbständigen Arbeitsverhältnisses handelte („auf Rechnung laufen lassen“ oder ähnlicher Müll in der Art), muss das auch so erklärt werden, wie es formal gestaltet war: Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
In Fall (a) und (b) ist es nicht schlimm, wenn die Einnahmen erklärt werden, obwohl sie nicht zu erklären wären, oder nicht erklärt werden, obwohl sie zu erklären wären, weil in diesen Fällen das Finanzamt die entsprechenden Zahlenwerte sowieso schon vom Arbeitgeber bekommen hat. Im Fall © gibt das aber Schwierigkeiten, wenn man nichts erklärt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo und vielen Dank Dä Blumepeder, über deine so umfangreiche Information habe ich mich wirklich sehr gefreut und möchte dir an dieser Stelle meinen Dank aussprechen… Das ist so super nett von dir mir so ausführlich zu antworten… daaaanke Susumarie