Lohnsteueranmeldung

Wann muss der Arbeitgeber eine Lohnsteueranmeldung für seinen Angestellten abgeben. Arbeitnehmer verdient 460 Euro brutto. Bei diesem verdienst ist er doch nicht lohnsteuerpflichtig, oder ??Danke für schnelle antwort. Gruß Susumarie

Falsches Brett>Steuern
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Hallo S.,

bei einem monatlichen Steuerbrutto von 460 € ist die abzuführende Lohnsteuer bei Klasse V 41,16 € und bei Klasse VI 53,25 €. Die Merkmale für den Lohnsteuerabzug müssen per ELStAM elektronisch abgerufen werden - es gibt unverändert Fälle, in denen Lohnsteuer nach Klasse VI einbehalten werden muss, ohne dass der Arbeitnehmer etwas davon wüßte, auch wenn diese viel weniger geworden sind als zu Beginn des ELStAM-Systems.

Die Lohnsteueranmeldung muss spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums beim Fiskus eingehen - keine Papieranmeldungen mehr, nur noch elektronische Übermittlung mit Zertifikat. Da es ein bissle dauert, bis man die Kugelfuhr mit dem Zertifikat durch hat, muss dafür ein bissle Zeit eingeplant werden.

Anmeldungszeitraum ist das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer nicht mehr als 1.000 € im Vorjahr betragen hat, das Quartal, wenn sie nicht mehr als 4.000 € betragen hat, und sonst der Monat. Bei Arbeitgebern, die erstmals Lohnsteuer abzuführen haben und deswegen keine Vorjahreswerte kennen, wird für diese Grenzen ein Jahreswert aus dem ersten Monat hochgerechnet, für den Lohnsteuer anzumelden ist.

Vorsicht! LSt-Anmeldung nicht mit dem Beitragsnachweis für Sozialversicherung und Krankenversicherung vermengen - das sind zwei verschiedene Baustellen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Sorry, aber ich brauch noch ein paar Infos… Auch bei Lohnsteuerklasse 1… Auf Gehaltsabrechnung werden aber keine Steuern angezeigt… Werden Steuern von den Monaten in dem Jahr mitberechnet, in dem ich Steuern gezahlt habe??? Bitte nochmals um Hilfe, danke…

Servus,

Auch bei Lohnsteuerklasse 1…

bei Lohnsteuerklasse I ist bei einem Lohn von 460 € monatlich keine Lohnsteuer einzubehalten. Bei nur einem Arbeitnehmer mit einem Lohn in dieser Höhe kann beim FA beantragt werden, dass auf eine Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen verzichtet wird, solange sich nicht wesentliche Umstände ändern.

In diesem Fall müssen dann nur die Werte zur Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden.

Auf Gehaltsabrechnung werden aber keine Steuern angezeigt…

Für LSt-Klassen I, II, II und IV ist das auch in Ordnung.

Werden Steuern von den Monaten in dem Jahr mitberechnet

Ja, der Anmeldungszeitraum für die Lohnsteuer richtet sich immer nach den Vorjahreswerten, wenn es welche gibt, und sonst nach den Werten aus dem ersten Monat der Beschäftigung von Arbeitnehmern.

Wenn auf Dauer keine Lohnsteuer mehr abzuführen ist, kann ein längerer Anmeldungszeitraum oder Verzicht auf Übermittlung von LSt-Anmeldungen beantragt werden; beides ist aber nicht automatisch gegeben.

Der Anmeldungszeitraum bezieht sich immer auf die Lohnsteuer, die vom jeweiligen Arbeitgeber abzuführen ist - nicht auf die Lohnsteuer, die bei einzelnen Arbeitnehmern z.B. von anderen Arbeitgebern einbehalten wurde.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder