Lohnsteuerausgleich nach Heirat ohne St.kl.wechsel

HAllo,

Ich habe im vergangen Jahr am 1.10.10 geheiratet und wir wollten nun unseren lohnsteuerausgleich machen in der hoffnung gut was wieder zu bekommen (es heisst ja immer: ach kind da kriegste ja alles wieder weil du geheiratet hast:wink: Problem ist nur das wir total im Stress waren und auch bis heute überhaupt nicht drüber nachgedacht haben (was generell sehr dumm ist) unsere steuerklasse zu ändern. ok was die monatlichen abzüge angeht ist das jetzt mal pech aber wie ist es beim Lohnsteuerausgleich? hat das was mit der steuerklasse zu tun? kriegen wir jetzt nicht so viel weil wir das verpennt haben? oder hat das beim ausgleich nix damit zu tun?

Wäre ganz schön dumm und noch viel ärgerlicher wenn man dadurch jetzt einiges an geld verschenkt hätte ;(

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für eure antworten

Gruß Andre

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in den Gebieten Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage

Hallo,

ich denke die Infos hier dürften Dir weiterhelfen:

http://srbg.de/die-steuerklasse-nach-hochzeit.html

Mein Kenntnisstand ist der, dass Du auch wenn Du die Lohnsteuerklasse nicht auf der Lohnsteuerkarte geändert hast, durch Deine Einkommensteuererklärung ggf. eine gemeinsame Veranlagung bewirken kannst. Ich rate jedoch dringend dies nochmal über eine gesicherte Quelle (Lohnsteuerhilfe, Steuerberater) verifizieren zu lassen.

Gruß

Hallo Andre,
keine Bange, da ist nichts schlimmes passiert. Die Lohnsteuerklassen dienen nur dazu, den Steuerabzug im laufenden Jahr, der tatsächlichen Steuerschuld anzugleichen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung (so heisst der Lohnsteuerausgleich richtig) wird dann alles nochmal überprüft und eure tatsächliche Steuerschuld ausgerechnet. Die Lohnsteuerklassen haben dabei keine Auswirkung mehr.
Ich wünsche euch eine hohe Rückerstattung.
MfG Barbara

dann gibt’s u.U. sogar mehr Geld zurück.
Am Besten mal auf www.elster.de gehen, Software herunterladen, installieren, Daten eintragen und berechnen!!

Hallo!
Nur um erst mal zu klären, wovon wir reden:
Der Lohnsteuerjahresausgleich wird (unter gewissen Voraussetzungen) vom Arbeitgeber gemacht; darauf hast weder Du noch Deine Frau Einfluß.
Ihr könnt höchstens eine Einkommensteuererklärung erstellen.

Hier ist´s total Wurst, welche Steuerklassen Ihr hattet. Die gezahlte Lohnsteuer wird wie eine Art Vorauszahlung angesehen und dann natürlich auch auf die Einkommensteuer angerechnet. Die überzahlte Lohnsteuer wird dann natürlich erstattet. Verloren ist also nix!
Viel Spaß bei der Erstellung der ersten gem. Einkommensteuererklärung.

Gruß!

Hallo Andre,

da brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Es ist völlig egal welche St.-Kl. Ihr hattet, da das sowieso nur so eine Art Vorauszahlung ist. Mit der Abgabe der St.-Erkl. kommt die Endabrechnung und dabei kommt es vor allem auf Eure Verhältnisse an, ob Ihr viel oder wenig wieder bekommt. Lohnen tut sich die St.-Kl. 3 nur richtig, wenn nur einer von Euch arbeitet und der andere keine weiteren Einkünfte oder Bezüge hat. Dann kommt nämlich der sogenatte Splittingtarif richtig zur Geltung. Es gibt diverse Brutto/Nettorechner im Internet. Da kannst du schon mal vorab nachsehen, was dich hinterher bei welcher St.-Kl. erwartet.
Gruß Andreas

Hallo!
Auf alle Fälle eine Steuererklärung machen, gibt bestimmt was zurück.
Würde aber für die Zukunft Steuerklasse wechseln, da kommt man schon im laufenden Jahr besser, man zahlt weniger Steuern pro Monat.
Wenn mich nicht alles täuscht, werdet ihr beim Jahresausgleich in die Splittingtabelle eingeordnet und da hat es keinen Einfluss, in welcher Steuerklasse ihr im laufenden Jahr ward. Ihr zahlt halt nur im laufenden Jahr mehr Steuern, bekommt sie aber im Jahresausgleich wieder.
Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Viele Grüße

Hallo Andre,
da kann ich dich beruhigen: In Deutschland wird die Steuerschuld am Ende des Jahres bestimmt. Sie ist NICHT abhängig von Steuerklassen.

Die Steuerklassen bestimmen lediglich, welche Vorauszahlungen man im laufenden Jahr macht. Wenn man also (kurzfristig und vorübergehend) etwas Geld sparen möchte, kann man - wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient - die Steuerklassen 3 und 5 wählen. Am Ende des Jahres wird dies - per Einkommensteuererklärung - aber wieder ausgeglichen.

Viel „Erfolg“ bei der Steuererklärung :wink:
Roger

Hallo Andre,

nein das hat mit der jährlichen Einkommensteuererklärung (Lohsteuerjahresausgleich gibt es nicht mehr) nichts zu tun, da wird das gesamte Jahr 2010 davon ausgegangen ihr seit verheiratet. Ich empfehle dir aber die Karten von 2010, 2011 gibt es keine, ändern zu lassen. Damit nach der Umstellung auf das elektronische Lohsteuersystem keine Probleme auftreten. Die Änderung kannst du nur im zuständigen Finanzamt machen lassen.

Gruß

Timo

Hallo, sorry für die verspätete antwort…beim lohnsteuerausgleich wird das wieder glattgebügelt, wenn ihr die zusammenveranlagung wählt. Ihr zahlt bzw habt vorab immer mehr lohnsteuer eingezahlt als ihr eigentlich zahlen solltet (kommt natürlich auf die einkommenshöhe und auf eure ausgaben bzw aufwendungen an), deshalb auch der ausgleich am jahresende. Ihr solltet die lohnsteuerklassen trotzdem berichtigen.

Danke,

was gebe ich im Elster formular denn an? bei beiden stkl 1 oder die neue für die wir uns entschieden habe, bei eins kommen nur rund 900 euro raus was mir sehr wenig vorkommt da ich diese schon fast immer alleine hatte in den letzten jahren :wink:

Das müsste egal sein, denn der rechnet bei zusammenveranlagung schon das richtige. Du gibst die stkl an, die jeweils auf den lohnsteuerausdrucken steht